Drei statt sechs Monate: RKI verkürzt Genesenenstatus
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Der Genesenenstatus wurde von sechs auf drei Monate verkürzt. Das ist auch für die 2G-Regelung im Einzelhandel von Bedeutung (Archivbild).
© Quelle: imago images/aal.photo
Berlin. Das Robert Koch-Institut hat den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Die Regelung trat bereits am Samstag, 15. Januar, in Kraft.
Gemäß der fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise des RKI gelten Erkrankte als vom Coronavirus genesen, wenn ihre Infektion mittels eines PCR-Tests nachgewiesen wurde, die Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage zurückliegt und das Ergebnis nicht älter als 90 Tage ist. Das teilte das RKI auf seiner Webseite mit.
Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind.
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Damit verändern sich auch die Quarantäneregelungen für Genesene. Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten sind von der zehntägigen Quarantäne ausgenommen, wenn Sie entweder geimpft oder genesen sind.
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Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Verkürzung der Genesenenregel mit der neuen Virusvariante Omikron. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, so lange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
RND/ag mit dpa