Kontaktbeschränkungen werden verlängert - doch erste Lockerungen kommen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten.

Berlin. Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum zur Eindämmung des Coronavirus grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auf eine Lockerung. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen sollen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

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Die weitreichenden Beschränkungen für das Alltagsleben waren am 22. März von Bund und Ländern beschlossen worden. Konkret gilt seitdem als bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Diese Vorgabe war zuletzt Ende April verlängert worden.

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Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Generell gilt auch die Vorgabe, mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen zu halten. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen der Kontaktbeschränkungen beschlossen.

Saarland brachte den Vorschlag ein

Bund und Länder hatten über die Zukunft der Kontaktbeschränkungen intensiv gerungen. Merkel hatte dabei das Vorgehen aus dem Saarland bevorzugt, wonach sich zwei Hausstände treffen können. Dies sei ein guter Vorschlag, wurde die Kanzlerin von Teilnehmern der Sitzung am Mittwochnachmittag zitiert. Im Saarland geht die Regelung auf ein Gerichtsurteil zurück, wonach sich Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen.

Der Vorschlag wurde dem Vernehmen nach auch von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) und Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) unterstützt. Er könne gut damit leben, weil es der Lebenswirklichkeit der Menschen entspreche, sagte Söder nach Teilnehmerangaben.

Einzig Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) soll sich ablehnend geäußert haben. In seinem Bundesland dürfen sich seit Montag bis zu fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen.

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Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen

Zudem sollen alle Geschäfte in Deutschland unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich am Mittwoch darauf, die bisherige Öffnungsbeschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern aufzuheben.

Bund und Länder erlauben wieder Training im Freizeitsport

Bund und Länder wollen außerdem den wegen der Corona-Pandemie unterbrochenen Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben, wie die dpa aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Freizeitsportler müssten sich aber an bestimmte Auflagen halten.

Neustart im Bundesliga-Fußball erlaubt

Bund und Länder haben weiterhin die Erlaubnis für eine Wiederaufnahme von Spielen ohne Zuschauer in der Fußball-Bundesliga ab der zweiten Mai-Hälfte erteilt. Damit erhält die Deutsche Fußball Liga als Dachorganisation der 36 Proficlubs der 1. und 2. Liga die lange erhoffte Genehmigung für Geisterspiele.

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Besuche in Kliniken und Heimen

Die weitgehenden Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen in der Corona-Krise sollen bundesweit begrenzt gelockert werden. Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten schon am Dienstag die Auflagen gelockert.

Angesichts insgesamt niedriger Infektionszahlen soll demnach in Schutzkonzepte der Einrichtungen und Verfügungen der Länder eine Regelung aufgenommen werden, wonach jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine definierte Person ermöglicht wird.

Voraussetzung ist, dass es aktuell “kein aktives Infektionsgeschehen” der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt.

Hintergrund besonderer Schutzvorkehrungen ist, dass die meist älteren und chronisch kranken Bewohner etwa in Pflegeheimen zur Risikogruppe für schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung gehören.

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Länder sollen eigenständig über Öffnung der Gastronomie entscheiden

Über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie sollen die Bundesländer überdies selbst entscheiden. Die Länder sollten in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten.

Schüler und Vorschüler sollen vorm Sommer noch mal zur Schule

Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll außerdem vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. „Die Einzelheiten regeln die Länder“, heißt es im Beschluss.

Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden soll. In einigen Ländern ist das bereits passiert. Auch weitergehende Kita-Öffnungspläne haben mehrere Länder schon bekanntgegeben. So hatte Niedersachsen die Aufnahme des Kita-Regelbetriebs ab dem 1. August angekündigt.

Mit Blick auf die Schulen folgen Merkel und die Länderchefs der Empfehlung der Bildungsminister der Länder. Die bereits erfolgte Wiederaufnahme des Unterrichts solle in weiteren Schritten in der Zuständigkeit der Länder fortgesetzt werden. Die Bildungsminister hatten empfohlen, dass jeder Schüler bis zu den Sommerferien zumindest zeitweise wieder in die Schule gehen soll.

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Die Länder haben dafür schon eigene Konzepte aufgestellt oder arbeiten daran. So gibt es spezielle Hygienepläne für die Schulen und Schichtmodelle: Klassen werden geteilt und wechseln sich mit Schulbesuch und Fernunterricht zu Hause ab.

RND/dpa

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