Regelungen zu „epidemischer Lage“ sollen verlängert werden

Derzeit wird ein Gesetzesentwurf abgestimmt, um die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern. Dies berichtete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Derzeit wird ein Gesetzesentwurf abgestimmt, um die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern. Dies berichtete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Berlin. Die rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Testkosten soll nach Plänen der großen Koalition über die bis Ende März bestehende Frist hinaus erhalten werden. Dazu werde derzeit ein Gesetzentwurf abgestimmt, um die so genannte epidemische Lage von nationaler Tragweite zu verlängern, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in Berlin.

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Vorgesehen sei dabei weiterhin, dass der Bundestag diese Lage ausdrücklich feststellen müsse. Darauf fußt die Möglichkeit zu direkten Verordnungen des Bundes, die aber bisher bis zum 31. März befristet sind. Spahn sagte: „Diese Pandemie ist offenkundig Ende März noch nicht vorbei.“ Finale Abstimmungen dazu liefen noch.

Spahn: "Alle drei Impfstoffe sind wirksam"
08.02.2021, Berlin: Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, spricht w��hrend einer Pressekonferenz zur aktuellen Lage nach dem Corona-Kabinett. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind dahingehend wirksam, dass sie eine Covid-19-Erkrankung mit schwerem Verlauf verhindern, betont Spahn.

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Nach einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Entwurf mit Stand von vergangenem Samstag ist ein Drei-Monats-Mechanismus im Gespräch: Beschließt der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung einer epidemischen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie als aufgehoben gelten. Der Bundestag hatte die Lage erstmals am 25. März 2020 festgestellt, im November dann ihren Fortbestand.

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Corona-”Impfziele” könnten gesetzlich verankert werden

Laut Infektionsschutzgesetz liegt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“.

Wie aus dem Entwurf weiter hervorgeht, könnten außerdem „Impfziele“ für die Corona-Impfungen gesetzlich verankert werden - etwa die „Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe“ oder der „Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko“. Damit solle der Gesetzgeber den Rahmen für Entscheidungen zu Impf-Prioritäten verstärken.

RND/dpa

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