Übergangsfrist läuft am 2. April aus

Corona-Regeln fallen – kaum Hotspots in Sicht: Wie geht es im April weiter?

Ein Mann trägt an seinem Handgelenk eine Schutzmaske.

Ein Mann trägt an seinem Handgelenk eine Schutzmaske.

Berlin. Selten gab es bei den Bundesländern so viel Einigkeit wie in der Einschätzung, dass die Corona-Politik der Ampelregierung angesichts der hohen Inzidenzen nicht angemessen ist. „Alle 16 Länder halten die derzeitige Rahmensetzung für verfehlt“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag nach dem Treffen der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder mit Bundesminister Karl Lauterbach (SPD). Auf der Tagesordnung: Wie das neue Infektionsschutzgesetz genutzt werden kann.

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Ab dem 2. April gilt nur ein Basisschutz – die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Bus und Bahn und im medizinischen Bereich. Verschärfte Maßnahmen sind dann möglich, wenn ein Landesparlament das Bundesland zum Hotspot erklärt – und dies auch rechtssicher begründen kann.

Lauterbachs vier Kriterien

Für das Ausrufen eines Hotspots gelten allgemeine nicht mit klaren Zahlen unterfütterte Kriterien, die Karl Lauterbach bei der Konferenz vorstellte. Ein Bundesland sei nur dann ein Hotspot, wenn Krankenhäuser Patienten verlegen oder Eingriffe verschieben müssen oder die Notfallversorgung gefährdet sei. Auch wenn Personaluntergrenzen in der Pflege unterschritten werden, kann die Hotspotregel greifen. Inzidenzen spielen nur noch eine Nebenrolle.

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Zweifel an der Rechtssicherheit

Lauterbachs Kriterien seien zu ungenau, kritisierte Bouffier. „Das würde vor keinem Gericht halten.“ Zahlreiche andere Bundesländer sehen die Lage wie Hessen, unter anderem Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Das ergab eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).

Shanghai weitet Lockdown früher auf westliche Stadtviertel aus
BEIJING, CHINA - MARCH 28: Health workers wear protective suits as they disinfect an area outside a barricaded community that was locked down for health monitoring after recent cases of COVID-19 were found in the area on March 28, 2022 in Beijing, China. China has stepped up efforts to control a recent surge in coronavirus cases across the country, imposing a two phase lockdown in Shanghai this week and earlier locking down the entire province of Jilin. Local authorities across the country have carried out mass testing, including in the capital Beijing, as China tries to maintain its zero COVID policy. (Photo by Kevin Frayer/Getty Images)

Weitere Stadtteile müssen nach Behördenanordnung eher in den Lockdown als geplant.

AfD und FDP drohen mit Klagen

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass in „öffentlichen Innenräumen“ angesichts der hohen Infektionszahlen und Krankenhauseinweisungen „zumindest eine Maskenpflicht“ angebracht wäre.

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Trotz der scharfen Kritik der Länder will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz nicht noch einmal nachbessern. Den Ländern bleibt nichts anderes übrig, als den Basisschutz anzuwenden und die Bürgerinnen und Bürger zu bitten, eigenverantwortlich eine Maske zu tragen. Hotspotregionen wird es vorerst kaum geben. Auch die schärfsten Kritiker des Gesetzes – unter ihnen Bayern und Baden-Württemberg – haben bereits angekündigt, vorerst kein Hotspot zu werden. Der Grund dafür: Die bayerische FDP hatte für den Fall einer entsprechenden Abstimmung im Landtag mit einer Klage gedroht.

Nur zwei Bundesländer werden Hotspot

Auch in Hamburg hatten AfD und FDP Klagen angekündigt, sollte die Bürgerschaft für die Einstufung als Hotspot stimmen. Dennoch wurde ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit am Mittwoch mit Unterstützung der Linken angenommen. Die CDU sprach sich zwar angesichts hoher Infektionszahlen für weitere Corona-Maßnahmen aus, stimmte aber gegen den rot-grünen Antrag.

Das bedeutet: Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel sollen in Hamburg über den kommenden Samstag hinaus bis Ende April beibehalten werden.

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Vor Hamburg hatte bereits Mecklenburg-Vorpommern die neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Die Regierung in Schwerin ist sich sicher, dass alle vier Kriterien für Hotspots erfüllt sind. Vergangene Woche erklärte die Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD): „Bis zu 30 Prozent des Personals fallen aus, Stationen werden geschlossen, Operationen verschoben, Notfallpatienten in Nachbarhäuser umgelenkt, Beschäftigte in Kernbereichen zentralisiert.“ Die Hotspotregel soll somit am Freitag in Kraft treten.

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Dennoch drohen auch Mecklenburg-Vorpommern mehrere Klagen gegen den Beschluss. Nach der FDP-Landtagsfraktion kündigte am Mittwoch auch die AfD juristische Schritte gegen die Erklärung des kompletten Bundeslandes zum Corona-Hotspot an. Nach Auffassung des rechtspolitischen Sprechers der AfD-Landtagsfraktion, Horst Förster, ist die Hotspotregelung im Bundesinfektionsschutzgesetz eine Ausnahmebestimmung. Es müsse ganz konkret auf das regionale Infektionsgeschehen abgestellt werden, sagte er. „Die pauschale landesweite Hotspotregelung wird dem nicht gerecht.“ Die FDP-Fraktion hatte am Vortag mit ganz ähnlicher Argumentation beschlossen, rechtlich gegen den Landtagsbeschluss vorgehen zu wollen.

Lauterbach hält Hotspotregel für juristisch sauber

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält die Vorbehalte der Länder gegen den neuen Rechtsrahmen dagegen für unbegründet. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, sodass es umsetzbar wäre“, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. „Es sollte viel mehr genutzt werden.“ Davon ginge auch eine Signalwirkung aus, die jetzt gebraucht würde, sagte er mit Verweis auf zuletzt fast 350 Tote in Zusammenhang mit Corona-Infektionen binnen 24 Stunden.

Er finde es „beklagenswert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspotregel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. „Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen“, betonte Lauterbach. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei fest davon überzeugt, dass entsprechende Regelungen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rechtlich Bestand haben würden.

Mit Material der dpa.

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