Corona: Oberster Verfassungsrichter dringt auf Beteiligung der Parlamente

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Düsseldorf. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hat die Rolle der Parlamente bei den Entscheidungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervorgehoben. „Je wichtiger die betroffenen Rechtsgüter sind, desto stärker ist der Gesetzgeber zur Entscheidung berufen“, sagte Harbarth der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Die wesentlichen Entscheidungen müssen vom Parlament getroffen werden.“

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Im frühen Stadium seien Krisen zwar die Stunde der Exekutive - also der Regierungen in Bund und Ländern, sagte Harbarth. Doch ab einem bestimmten Zeitpunkt habe „der Gesetzgeber der Exekutive genauere Handlungsanweisungen zu geben“.

Mehr als 880 Verfahren zu Corona

Das Bundesverfassungsgericht verzeichnet nach Harbaths Worten inzwischen mehr als 880 Verfahren mit Bezug zur Corona-Pandemie, weitere seien zu erwarten - etwa zur Frage der Impfreihenfolge. Viele bislang ergangene Urteile seien lediglich Eilentscheidungen auf vorläufiger Basis. „Die Justiz in Deutschland funktioniert auch in der Pandemie“, betonte der oberste Verfassungsrichter. Die Gerichte seien mit einer zusätzlichen Verfahrensflut konfrontiert und erfüllten ihre Aufgaben unter erschwerten Bedingungen sehr gut.

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RND/epd

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