Was bedeuten die neuen Regeln im Infektionsschutzgesetz?

BERLIN, GERMANY - APRIL 13: German Chancellor Angela Merkel leaves after giving a statement on the latest coronavirus measures after a Cabinet Meeting on April 13, 2021 in Berlin, Germany. (Photo by Andreas Gora - Pool/Getty Images)

BERLIN, GERMANY - APRIL 13: German Chancellor Angela Merkel leaves after giving a statement on the latest coronavirus measures after a Cabinet Meeting on April 13, 2021 in Berlin, Germany. (Photo by Andreas Gora - Pool/Getty Images)

Berlin. Sollte Angela Merkel in diesem Moment so etwas wie ein Triumphgefühl verspüren, lässt sie sich das zumindest rein äußerlich nicht anmerken. In gewohnt nüchternem und sachlichem Tonfall referiert die Bundeskanzlerin am Dienstagmittag, was ihr Kabinett zuvor beschlossen hat: die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Oder wie Merkel ganz korrekt formuliert, ein „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.

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Es klingt nach gewöhnlichem Regierungshandeln, dabei ist es alles andere als das. Es ist das Comeback der Kanzlerin in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. 20 Tage nach ihrer Entschuldigung für die vermurkste Osterruhe und 16 Tage nach ihrer Ankündigung bei Anne Will, den stetig steigenden Infektionszahlen nicht tatenlos zuschauen zu wollen, hat die Kanzlerin das Heft des Handelns wieder in die Hand genommen. Was Merkel verkündet, ist in Teilen eine Entmachtung der Ministerpräsidenten. Auch wenn sie das so natürlich niemals sagen würde.

Nach Debatte im Bundestag: „Das Infektionsschutzgesetz in neuer Form dürfte in Gänze durchkommen“

Im Video analysiert die stellvertretende RND-Chefredakteurin Eva Quadbeck die Debatte über das neue Infektionsschutzgesetz im Bundestag.

Merkel redet lieber von einem „ebenso wichtigen wir dringenden Beschluss darüber, wie es nun weitergehen solle“ bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. „Die dritte Welle der Pandemie hat das Land fest im Griff“, warnt die Kanzlerin. Sie zählt auf: Neuinfektionen, R-Wert, Auslastung der Intensivbetten – alles viel zu hoch. „Wenn wir warten, bis alle Intensivbetten belegt sind, wäre es zu spät“, sagt sie. „Wir dürfen die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören.“

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Und dann kommen die Sätze, in denen ihr Triumph steckt: „Die Bund-Länder-Beratungen reichen nicht mehr aus. Die Pandemiepolitik muss stringenter und konsequenter werden“, sagt Merkel. Und: „Es ist im Wortsinne notwendig, die Zusammenarbeit auf neue Füße zu stellen.“

Aber wie sieht aus Merkels Sicht vom Kopf auf die Füße gestellt Zusammenarbeit im Detail aus? Ein Überblick:

Wie das Infektionsschutzgesetz überarbeitet wird

Bisher sind in dem Gesetz im Paragrafen 28a nur allgemein eine Reihe von Schutzmaßnahmen aufgezählt, die die Länder im Kampf gegen die Pandemie erlassen können, etwa eine Maskenpflicht oder die Schließung der Gastronomie. Im neuen Paragrafen 28b wird nun die Notbremse aufgenommen, auf die sich Kanzleramt und Länderchefs im März geeinigt hatten, die aber von einigen Ländern bisher nicht umgesetzt wird. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 100 an drei Tagen hintereinander, gelten künftig bundeseinheitlich automatisch eine Reihe von Beschränkungen – also ohne zusätzliche Verordnung der Länder. „Wir setzten die Notbremse bundesweit um“, sagt Merkel. „Die Unklarheiten, was in dem einen oder anderen Landkreis wann gilt oder nicht gilt, ist dann vorbei.“

Welche Reglungen in betroffenen Landkreisen gelten

In den betroffenen Landkreisen dürfen sich Mitglieder eines Haushalts künftig nur noch mit maximal einer Person treffen. Bei Todesfällen sind Trauerfeiern mit bis zu 15 Personen erlaubt. Generell gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Wohnung darf dann nur aus besonderen Gründen verlassen werden, etwa wegen medizinischer Notfälle, zur Ausübung des Berufs oder zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts. Längere Spaziergänge mit dem Hund sind nicht erlaubt, ein kurzes Gassi-Gehen dagegen schon.

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Außerdem definiert die gesetzliche Notbremse, was alles schließen muss. Dazu zählen etwa Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Spielhallen, touristische Angebote, Schwimmbäder, Diskotheken, Kultureinrichtungen sowie Zoos. Auch Geschäfte dürfen nicht öffnen mit Ausnahme des Lebensmittelhandels. Der Verkauf von Essen zum Mitnehmen bleibt erlaubt. Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tierbedarfs- und Gartenmärkte können ebenfalls offen bleiben. Sie müssen aber für eine Begrenzung der Personenzahl im Geschäft oder Markt sorgen.

Bei körpernahen Dienstleistungen und im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr gilt im Fall der Notbremse automatisch eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für den Besuch beim Friseur ist ein negativer Corona-Test vorgeschrieben.

Sportler müssen sich auf Einschränkungen einstellen. Mannschaftssportarten werden verboten, nur die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten bleibt erlaubt. Durch die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen von 21 bis 5 Uhr ist es in dieser Zeit auch verboten, allein zu joggen. Für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb von Berufs- und Leistungssportlern gibt es Ausnahmen.

Was für Schulen gilt

Für Schulen ist ebenfalls eine Ausnahme vorgesehen. Hier greift der Bund bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 noch nicht ein. Präsenzunterricht bleibt möglich, Schülerinnen und Schüler sollen aber zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden. Geschlossen werden sollen Schulen aber, wenn die Inzidenz 200 übersteigt. Möglich ist dann nur noch eine Notbetreuung. Ausnahmen kann es für Abschlussklassen und Förderschulen geben.

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Wie die Regierung Eltern unterstützt

Da der Lockdown länger als bisher geplant in Kraft bleibt, wird die Zahl der möglichen Kinderkrankengeldtage erhöht. Sie können genutzt werden, wenn Eltern zu Hause bleiben müssen, weil Kitas und Schulen geschlossen sind. Gesetzlich versicherte Eltern können künftig jeweils 30 statt bisher 20 Tage in Anspruch nehmen, für Alleinerziehende gelten bis zu 60 Tage. Das Kinderkrankengeld wird von den Krankenkassen bezahlt und beträgt im Allgemeinen 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.

Was auf Arbeitgeber zukommt

Arbeitgeber haben künftig die Pflicht, Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Corona-Tests anzubieten. Eine entsprechende Arbeitsschutzverordnung hat die Bundesregierung ebenfalls am Dienstag beschlossen. Auch die Arbeitswelt, die von der Schließung nicht betroffen sei, müsse einen Beitrag zum Brechen der dritten Welle leisten, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Er erwarte Kosten von 130 Euro je Arbeitnehmer bis Ende Juni, wenn die Verordnung auslaufe, so der Minister. „Wir finden, dass das verhältnismäßig ist.“

Corona-Tests in Unternehmen: Verpflichtung für Arbeitgeber kommt
 Bundesarbeitsminister Hubertus Heil SPD spricht am 13. April 2021 bei einer Pressekonferenz zu verbindlichen Testangeboten in Betrieben in Berlin. Durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschlie��lich im Homeoffice arbeiten, regelm����ige Selbst- und Schnelltests anzubieten. Bundesarbeitsminister Heil zu Testpflicht in Betrieben *** Federal Minister of Labour Hubertus Heil SPD speaks on 13 April 2021 at a press conference on mandatory testing offers in companies in Berlin Due to the SARS CoV 2 Occupational Health and Safety Ordinance, employers are obliged to offer regular self and rapid tests in their companies to all employees who do not work exclusiv

Für Arbeitgeber soll schon bald die Verpflichtung bestehen, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten.

In der Wirtschaft stießen die Pläne der Bundesregierung auf massive Kritik. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sprach von einer „Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land“. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bezeichnete die Regelung als „überflüssig“. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), eine schnelle und effektive Bekämpfung der Pandemie liege im Kerninteresse des Einzelhandels, weshalb die Unternehmen mit einer Selbstverpflichtung vorangegangen seien.

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Aus dem Gewerkschaftslager kam hingegen Lob: „Die IG Metall begrüßt, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren Beschäftigten Covid-Tests im erforderlichen Umfang anzubieten“, sagte der Vorsitzende Jörg Hofmann dem RND.

Worüber noch gestritten wird

Die Koalitionsfraktionen tragen die Notbremse grundsätzlich mit. Die SPD will allerdings noch durchsetzen, dass als Kriterium nicht nur die Inzidenzzahl herangezogen wird, sondern zum Beispiel auch die Auslastung der Intensivstationen.

Umstritten ist auch noch, wer eine nächtliche Ausgangssperre eigentlich kontrollieren soll. Die Polizei könne das nicht leisten, warnt Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). „Ich wehre mich vehement dagegen, die Umsetzung dieser Maßnahmen auf die Polizei abzuwälzen. Gerade hier in Ostdeutschland ist das sehr sensibel“, sagte Maier. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sagte dem RND: „Wir werden nicht überall sein können.“

Für weiteren Zündstoff dürfte außerdem die im Infektionsschutzgesetz festgeschriebene Möglichkeit sorgen, die Regelungen der Notbremse künftig per Verordnung präzisieren oder ergänzen zu können. Im Gesetzestext heißt es dazu, möglich seien zum Beispiel Ausnahmeregelungen für bereits Geimpfte.

Wie es jetzt weitergeht

Ursprünglich war geplant, dass der Bundestag die Gesetzesnovelle bereits in dieser Woche abschließend berät. Doch für diese starke Fristverkürzung ist eine Unterstützung der Opposition nötig, weil eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Diese kam am Dienstag aber nicht zustande. Deshalb ist nun die Beschlussfassung erst für kommenden Mittwoch geplant.

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Das wird unter anderem in der Ärzteschaft kritisiert. Die Vorsitzende des Ärzteverbandes Marburger Bund, Susanne Johna, sagte dem RND, die Notbremse komme ohnehin spät. „Aber wenn wir noch länger warten, droht eine Überlastung der Intensivstationen. Dann kann eine Triage nötig werden“, warnte sie. Wenn man jetzt nicht sofort auf die Bremse trete, laufe die Entwicklung endgültig aus dem Ruder, und die Ärzte müssten entscheiden, welche Patienten sie noch aufnehmen und welche nicht. „Das kann niemand wollen“, sagte sie.

Der Bundesrat muss sich zwar mit dem Gesetz beschäftigen, die Länder müssen aber nicht aktiv zustimmen. Denn bei der Novelle handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Tut der Bundesrat nichts, tritt das Gesetz in Kraft. Findet sich eine Mehrheit von 35 Stimmen, kann die Länderkammer das Gesetz aufhalten, indem sie den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anruft.

Derzeit allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass 35 Stimmen zusammenkommen. Man müsse nun erst einmal abwarten, wie das Gesetz letztlich aussehen werde, das zur Abstimmung in den Bundesrat komme, hieß es am Dienstag aus vielen Landesregierungen. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nannte eine bundeseinheitliche Regelung „nicht notwendig, aber unschädlich“. Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk (CDU), kritisierte zwar die „alleinige Fixierung auf den Inzidenzwert“ und eine „unverhältnismäßige“ Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert ab 100, kündigte allerdings auch keinen Einspruch im Bundesrat an.

Lediglich Landesregierungen mit FDP-Beteiligung könnten ein internes Problem bekommen. „Wenn der Entwurf so bleibt, wie er jetzt bekannt ist, würden wir immer alles tun, um das Gesetz zu verhindern oder zu verändern“, sagte Hennig Höne, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen, dem RND.

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Auch der FDP-Vorsitzende aus Schleswig-Holstein, Christopher Vogt, äußerte Kritik. Man würde im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, kündigte er für den Fall an, dass die abendliche Ausgangssperre ab einer Inzidenz ab 100 bestehen bleibe.

Bundeskanzlerin Angela Merkel geht dennoch von einer schnellen Entscheidung aus. Sie freue sich auf „gute und zügige Beratungen“ im Bundestag, sagte sie. „Damit uns dieses wichtige Gesetz schon bald dabei helfen kann, die Pandemie zu besiegen.“

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