SPD will Sport im Freien von Corona-Notbremse ausnehmen

Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion.

Carsten Schneider, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion.

Berlin. Die SPD im Bundestag will Sport im Freien und kontaktlosen Sport für Kinder von der geplanten Corona-Notbremse des Bundes ausnehmen. Ausnahmen bei den Ausgangsbeschränkungen für Sport im Außenbereich seien zwingend, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch in Berlin. Kindern solle zudem kontaktloser Sport ermöglicht werden.

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Andernfalls drohe eine Eskalation der sozialen Situation bei denjenigen, die in beengten Verhältnissen leben. „Die erste Welle war eine Ischgl-Welle, und die zweite und dritte Welle ist eine Welle in den sozialen Brennpunkten.“

Drosten plädiert für weitere Maßnahmen neben Corona-Notbremse
 Christian Drosten, Direktor am Institut fuer Virologie der Charite Berlin, aufgenommen im Rahmen einer Presseunterrichtung des Bundesgesundheitsministeriums zur Ausbreitung des Coronavirus. In der Bundespressekonferenz in Berlin, 09.03.2020. Berlin Deutschland *** Christian Drosten, Director at the Institute of Virology of the Charite Berlin, recorded during a press briefing of the Federal Ministry of Health on the spread of the coronavirus At the Federal Press Conference in Berlin, 09 03 2020 Berlin Germany Copyright: xJaninexSchmitz/photothek.netx

Der Virologe Christian Drosten hält neben der geplanten bundesweiten Notbremse weitere Maßnahmen für notwendig.

Schneider verteidigte den Verzicht auf ein beschleunigtes Beratungs- und Beschlussverfahren im Parlament zum Infektionsschutzgesetz für die Bundes-Notbremse. „Es kommt jetzt auf diese drei oder vier Tage wirklich nicht an“, hielt er der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) entgegen.

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Schneider verteidigt parlamentarisches Verfahren

DIVI-Präsident Gernot Marx hatte in einem Interview gesagt: „Unsere dringende Bitte ist, dass die politisch Verantwortlichen die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes möglichst noch diese Woche verabschieden.“

Schneider sagte: „Es gibt keinen Grund, für zwei Tage die Oppositionsrechte auszuhebeln oder eine sorgfältige Beratung nicht zu ermöglichen.“ Die erste Beratung zu dem geplanten Gesetz finde nun am Freitag statt, die Ausschussberatung am Montag und die Verabschiedung in Bundestag und voraussichtlich auch im Bundesrat am Mittwoch. Der Entwurf sei nach Kabinettsbeschluss am Dienstagvormittag versandt worden. „Zu erwarten, so ein maßgebliches Gesetz bis Freitag zu beschließen, ist schon eine Zumutung.“

RND/dpa

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