Betrug bei Intensivbetten in Kliniken? Gesundheitsministerium will aufklären – kann aber nicht

Haben Krankenhäuser während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Millionen Euro für die Bereitstellung von Intensivbetten erhalten?

Haben Krankenhäuser während der Corona-Pandemie unrechtmäßig Millionen Euro für die Bereitstellung von Intensivbetten erhalten?

Berlin. Kliniken sollen vom Bund Subventionen für Intensivbetten erhalten haben, die es gar nicht gibt. 50.000 Euro hatte die Bundesregierung aus dem Gesundheitsfonds für jedes neue Intensivbett an die Krankenhausbetreiber gezahlt. Der Bundesrechnungshof hatte Ungereimtheiten beklagt: Es sei nicht immer nachvollziehbar, ob die Intensivbetten überhaupt existiert haben. Insgesamt 686 Millionen Euro hatten die Kliniken erhalten.

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Diese Betrugsvorwürfe wollte das Bundesgesundheitsministerium prüfen und hatte dazu die Gesundheitsministerien der Länder aufgefordert, eine „krankenhausbezogene Aufstellung zu übermitteln”, wie das ZDF berichtet. Es sollen Angaben angefordert worden sein, in welchen Fällen lediglich bestehende Krankenhausbetten in Intensivbetten umgewandelt oder wo gar keine Nachweise über die Anschaffung eines Intensivbettes vorgelegt wurden. Doch die Länder wollen offenbar keine Auskunft darüber geben.

Keine Aufklärung bei möglichem Betrug mit Intensivbetten?

In einem gemeinsamen Brief der Länder heißt es laut ZDF, dass man sich „aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht in der Lage sehe, die vom BMG nachträglich geforderten Nachweise der Krankenhäuser zu liefern”. Das Bayerische Gesundheitsministerium erklärte mit Blick auf die gesetzliche Grundlage der Förderpauschale, dass Kliniken gar keine Nachweise erbringen müssten.

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Allerdings habe eine Überprüfung der gezahlten Intensivbettpauschalen im landeseigenen Meldetool ergeben, dass die Höhe der Subventionen nachvollziehbar sei. Man habe dem Bundesgesundheitsministerium zusätzliche Informationen zukommen lassen. Diese würden aber nicht ausreichen, entgegnet der Bund.

Auch die Kliniken hatten immer wieder betont, dass der Bund unbürokratische Hilfe versprochen hatte, ohne Verwendungsnachweis für die Mittel zu fordern. Im Nachhinein könne man nun nicht die Förderkriterien ändern, heißt es gegenüber dem ZDF.

Der Bundesrechnungshof hat Hinweise darauf, dass Krankenhausbetreiber eine falsche Auslastung der Intensivbetten gemeldet haben, um an Fördergelder des Bundes zu kommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte, „wenn die Länder klarstellen, dass die Zahlungen in Ordnung waren und es bei den Krankenhäusern keine Anzeichen für eine unstimmige Mittelverwendung gegeben hat“, heißt es.

RND/scs

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