Neues Infektionsschutzgesetz soll spätestens am 26. April in Kraft treten
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Ein Schild mit Piktogramm und Aufschrift Maskenpflicht in einer Fußgängerzone (Symbolfoto).
© Quelle: imago images/Ralph Peters
Berlin. Nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) soll das neue Infektionsschutzgesetz spätestens am 26. April in Kraft treten. Das verlautet aus Länderkreisen.
Bund und Länder wollen im Eilverfahren das Infektionsschutzgesetz ändern, um bundeseinheitliche Regelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu schaffen. Sie wollten eine Regelung für das Vorgehen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner schaffen, teilte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Freitag in Berlin mit.
Die Änderung solle schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Dessen Sitzung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen.
Bund und Länder einigen sich auf Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Bund und Länder haben sich laut einer Regierungssprecherin auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes für bundeseinheitliche Regelungen verständigt.
© Quelle: Reuters
Demmer sagte: „Bund und Länder haben sich heute darauf verständigt, in enger Absprache mit den Bundestagsfraktionen das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen, um nun bundeseinheitlich zu regeln, welche Beschränkungen zu ergreifen sind, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt.“
Angestrebt werde ein „ganz normales Gesetzgebungsverfahren“, sagte die Sprecherin. Der Entwurf werde vor der Verabschiedung im Kabinett mit den Fraktionen im Bundestag und mit den Ländern besprochen.
Für den Fall, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region den Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner übersteigt, hatten Bund und Länder bereits Anfang März Regeln vereinbart: Alle Lockerungen der Corona-Maßnahmen müssten demnach wieder vollständig zurückgenommen werden. Allerdings hat sich in den vergangenen Wochen vielfach gezeigt, dass diese sogenannte Notbremse nicht angewendet wird. Dies hatte auch Merkel kritisiert.
Offenbar sollen diese Regeln nun im Infektionsschutzgesetz verbindlich festgeschrieben werden. Wie die zusätzlichen Regelungen aussehen könnten, wollte Demmer am Freitag allerdings nicht sagen. „Das wäre den Verhandlungen vorgegriffen.“ Sie betonte, dass das Vorgehen in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern vereinbart worden sei.
RND/mdc/dpa