Mitnahme von zwei Masken im Auto wird Pflicht
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Das Bundesverkehrsministerium plant eine Normenänderung, wonach das Mitführen von zwei Masken im Auto zur Pflicht werden soll (Symbolbild).
© Quelle: Fabian Strauch/dpa
Berlin. Die Mitnahme von Masken im Auto wird künftig zur Pflicht. Das Bundesverkehrsministerium habe die vom Bundesverband Medizintechnologie unterstützte Aufnahme der zwei Gesichtsmasken in den Entwurf zur Änderung von Normblatt DIN 13164 zur Kenntnis genommen und begrüße eine schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung, teilte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums am Samstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit.
Das Bundesverkehrsministerium beabsichtige, die Normenänderung anschließend mit der nächsten Änderung in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu übernehmen, hieß es weiter. Zuerst hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet.
Demnach sollen die Masken dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden, schrieb die Zeitung. Wer den Verbandkasten dann nicht um zwei Masken ergänzt habe, müsse mit einem Bußgeld rechnen. Bisher sind dem Bußgeld-Katalog entsprechend fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung unvollständig ist.
Der Entwurf sei mit Unterstützung des Bundesverband Medizintechnologie erfolgt, teilte die Ministeriums-Sprecherin weiter mit.
RND/epd