Die Maskenpflicht endet, Lehrkräfte rufen zum freiwilligen Tragen auf
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Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gehört die Maskenpflicht in den Schulen nicht mehr zum üblichen Instrumentenkasten in der Corona-Politik der Länder.
© Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Berlin. Lehrergewerkschaften üben harte Kritik am schnellen Ende der Maskenpflicht in den Schulen, der Deutsche Philologenverband ruft zum freiwilligen Tragen von Masken auf. „Wir freuen uns über jedes Stück zurück zur Normalität an unseren Schulen. Aber die Schritte müssen zur aktuellen Lage passen“, sagte die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das Ende der Maskenpflicht im Unterricht passt derzeit nicht zu den hohen Infektionszahlen“, fügte sie hinzu.
Lin-Klitzing betonte: „Wir empfehlen daher eine verantwortungsbewusste Maskenfreiwilligkeit an den Schulen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte.“
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Scharfe Kritik am Vorgehen der politischen Entscheidungsträger übte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). „Die Politik lässt die Schulen und damit Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern mit dem Ende der Maskenpflicht allein. Wieder einmal!“ sagte GEW-Chefin Maike Finnern dem RND. „Die Politik erklärt den Gesundheitsschutz für beendet – das Coronavirus sagt ‚Danke‘. Das ist verantwortungslos.“
Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler werden weiter wachsen.
Maike Finnern,
GEW-Chefin
Finnern warnte: „Weiter steigende Krankheits- und Quarantänezeiten der Beschäftigten werden vor dem Hintergrund des ohnehin herrschenden Fachkräftemangels zu zusätzlichem Unterrichtsausfall führen und die Schulen über ihre Grenzen bringen.“ Die GEW-Chefin sagte: „Lernrückstände der Schülerinnen und Schüler werden weiter wachsen.“
Letzter Ausweg: Hotspot
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gehört ab der kommenden Woche die Maskenpflicht in den Schulen nicht mehr zum Instrumentenkasten, der den Ländern im Kampf gegen die Corona-Pandemie ohne Weiteres zur Verfügung steht. Eine Testpflicht in den Schulen ist aber weiterhin möglich.
Durch das neue Gesetz der Ampelkoalition werden zahlreiche Corona-Einschränkungen zurückgefahren. Einzige Ausnahme: Wenn eine Überlastung der Kliniken droht, können die Landtage Gebietskörperschaften zu Hotspots erklären. Dann sind weitergehende Maßnahmen möglich.