Bundestag beschließt Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern
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Viele Eltern können derzeit nicht arbeiten, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Viele Schulen und Kindergärten sind wegen der Corona-Pandemie noch nicht zum Regelbetrieb zurückgekehrt.
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern beschlossen, die wegen der coronabedingten Kita- und Schulschließungen nicht arbeiten können. Jedes Elternteil kann die Lohnersatzzahlung für zehn statt bisher sechs Wochen in Anspruch nehmen. Alleinerziehende sollen bis zu 20 Wochen unterstützt werden.
Der Anspruch auf die Lohnfortzahlung gilt auch tageweise, etwa wenn die Notbetreuung in der Kita nicht an allen Wochentagen zur Verfügung steht. Die Anspruchsdauer verlängert sich entsprechend.
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Nach einer Regelung im Infektionsschutzgesetz bekommen Eltern eine Lohnfortzahlung von 67 Prozent des Nettoeinkommens bis zu einer Grenze von 2.016 Euro im Monat, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Die Lohnersatzleistung gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren und für Eltern behinderter Kinder, unabhängig vom Alter, also auch dann, wenn diese schon erwachsen sind. Damit wird berücksichtigt, dass während der Krise viele Tageseinrichtungen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind.
RND/epd