Kurzarbeit wegen Corona: Vielen droht Steuer-Nachzahlung von mehreren hundert Euro

Antragsformular für Kurzarbeitergeld.

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Berlin. Arbeitnehmern in Kurzarbeit drohen Steuernachforderungen, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.

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Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht.

Zwischen dem 1. und dem 24. Februar waren bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Personen eingegangen. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp sechs Millionen Menschen erreicht worden.

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Gerechtigkeit gegenüber anderen Arbeitnehmern

Im vergangenen Jahr war monatelang darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet.

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitenden Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben.

Zimmermann kritisierte: „Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten.“

Heil sieht in Kurzarbeit „Brücke über tiefes Tal"
30.04.2020, Berlin: Hubertus Heil (SPD), Bundesminister f��r Arbeit und Soziales, gibt in seinem Ministerium eine Pressekonferenz zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen. Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Laut Bundesagentur für Arbeit ist derzeit jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland von Kurzarbeit bedroht.

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Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht automatisch zur Steuernachzahlung führt. Das hänge etwa von der Steuerklasse, den Lohnsteuerabzügen vor Corona oder etwaigen anderen Einkünften ab.

„Wird fast ausschließlich steuerfreies, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Kurzarbeitergeld erhalten, ergibt sich keine festzusetzende Steuer.“

RND/cle/dpa

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