Corona-Krise: Seehofer ordnet Einreiseverbot für Erntehelfer an

Erntehelfer aus Rumaenien stechen Spargel bei Bad Krozingen im Markgraeflerland. (Archiv)

Erntehelfer aus Rumaenien stechen Spargel bei Bad Krozingen im Markgraeflerland. (Archiv)

Berlin. Erntehelfer und Saisonarbeiter dürfen wegen der Corona-Krise nicht mehr nach Deutschland einreisen. Das hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Absprache mit dem Bundeskabinett angeordnet, um die Infektionsgefahren einzudämmen, wie das Innenministerium am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Regelung gilt bis auf weiteres.

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Sie betrifft dem Ministerium zufolge Arbeitskräfte unter anderem aus Bulgarien, Rumänien und Großbritannien sowie Saisonarbeiter aus den Nachbarländern, zu denen es derzeit wieder Grenzkontrollen gibt, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, es gebe gegenwärtig zahlreiche Überlegungen, wie der Ausfall der Arbeitskräfte kompensiert werden könne. Einzelheiten könne er aber noch nicht nennen.

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Klöckner: Asylbewerber als Erntehelfer einsetzen

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte in den vergangenen Tagen unter anderem angeregt, Asylbewerber, die bisher mit einem Arbeitsverbot belegt sind, in der Landwirtschaft einzusetzen. Sie sagte dem Bayerischen Rundfunk, es gehe um die Frage, "ob diese Personengruppe nicht, wenn sie geeignet ist und will, mit aufs Feld geht. Der Meinung bin ich ganz klar, ja", sagte Klöckner. Dafür müssten aber Gesetze geändert werden. Seehofer habe ihr eine entsprechende Prüfung zugesagt, in die auch die Länder einbezogen würden, erklärte Klöckner.

Coronavirus treibt Spargelbauern Sorgenfalten auf die Stirn
ARCHIV - 12.04.2018, Hessen, Darmstadt: Frisch gestochener Spargel liegt am Rande der offiziellen Er��ffnung der Spargelsaison in einem Korb. (zu dpa ��Spargelbauern in Hessen beginnen mit Ernte��) Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wegen der Einreisebeschränkungen und Angst vor Krankheiten kommen die ausländischen Erntehelfer nicht mehr nach Deutschland.

Der Bundestag beschloss am Mittwoch im Rahmen der Hilfspakete für die Wirtschaft gesetzliche Lockerungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften. Sie dürfen befristet für eine Höchstdauer von 115 statt bisher 70 Tagen beschäftigt werden. Um zusätzliche Arbeitskräfte für die Versorgung der Bevölkerung zu gewinnen, sollen Einkünfte aus Extra-Jobs nicht vollständig auf das Kurzarbeitergeld angerechnet werden. So können Menschen in Kurzarbeit in Branchen einspringen, wo Arbeitskräfte gebraucht werden, etwa in der Landwirtschaft, im Gesundheitswesen oder im Lebensmittelsektor.

Jährlich 300.000 Saisonarbeitskräfte in deutscher Landwirtschaft

Nach Auskunft des Bundeslandwirtschaftsministeriums war die Bundespolizei am Mittwoch angewiesen, Helferinnen und Helfer, die bereits auf dem Weg nach Deutschland waren, noch bis um 17 Uhr einreisen zu lassen. Die Situation habe sich verändert, sagte ein Sprecher. Bisher durften Saisonarbeitskräfte, die etwa aus Rumänien per Flugzeug nach Deutschland kamen, einreisen, sofern sie einen Arbeitsvertrag vorweisen konnten.

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Der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, erklärte, das Einreiseverbot treffe die Betriebe in der jetzigen Phase sehr hart. Insbesondere die Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe bräuchten dringend Arbeitskräfte. Der Einreisestopp müsse so kurz wie möglich gehalten werden. Außerdem müsse es kurzfristig unbürokratische Regelungen geben, um Menschen aus Deutschland beschäftigen zu können. Nach Angaben des Bauerverbandes sind in der deutschen Landwirtschaft jährlich rund 300.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt.

RND/epd

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