Das Krisen-Versprechen: Der Finanztopf für Kurzarbeit ist unbegrenzt
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Begrüßung ohne Händeschütteln: Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprechen zur Kurzarbeit.
© Quelle: Getty Images
Berlin. Geht in der Corona-Krise schlimmstenfalls irgendwann das Geld für die Kurzarbeit aus? Nein, verspricht der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele. „Das Geld ist kein limitierender Faktor, um den Rechtsanspruch auf Kurzarbeit zu finanzieren“, sagte Scheele bei einem gemeinsamen Auftritt mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor der Bundespressekonferenz in Berlin.
Klar ist bereits jetzt: Die Anzeigen auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf Rekordniveau hochgeschnellt. Eine aktuelle Sonderauswertung hat ergeben, dass in diesem Monat bis zum 27. März rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur eingegangen sind. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1300 Betriebe im Monat Kurzarbeit an. Die Anzeigen kämen aus nahezu allen Branchen, hieß es.
Die Prognose lautet: Mehr Fälle in der Finanzkrise
Scheele sagte, es sei zurzeit noch nicht möglich, wie viele Menschen in den Betrieben, die Kurzarbeit angemeldet haben, insgesamt betroffen seien. Die Bundesagentur rechne aber damit, „dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise“. Scheele erläuterte: „Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende.“
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Die Bewältigung der Corona-Krise werde ein historischer Kraftakt“, sagte Bundesarbeitsminister Heil. „Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert.“ Er betonte zudem, dass es derzeit keine Überlegungen gebe, im Gegenzug zu den zusätzlichen Ausgaben die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zu erhöhen. Die Bundesagentur habe in guten Zeiten gut gewirtschaftet und eine Rücklage angehäuft.
Die Idee hinter der Kurzarbeit
Die Idee hinter der Kurzarbeit: Sie soll eine Brücke sein, um Kündigungen zu vermeiden – damit die Unternehmen Mitarbeiter über die Krise halten können. Als Reaktion auf die Corona-Krise hat der Bundestag ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass befristet bis Ende 2020 einen leichteren Zugang zur Kurzarbeit regelt. Rückwirkend zum 1. März können Betriebe Kurzarbeitergeld nun bereits nutzen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang musste das ein Drittel der Arbeitnehmer sein.
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Und was bedeutet das für betroffene Arbeitnehmer? Sie erhalten 60 Prozent ihres Nettolohnausfalls. Das heißt: Wer etwa statt fünf Tagen nur noch drei arbeitet, erhält 60 Prozent seines Lohns weiter vom Arbeitgeber. Für die übrigen 40 Prozent erhält er das anteilige Kurzarbeitergeld – bei Arbeitnehmern mit Kindern im Haushalt sind es 67 Prozent. Berücksichtigt werden Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Wirksamkeit unserer Hilfen für den Mittelstand wird neben dem Erfolg der Kurzarbeit mit darüber entscheiden, wie schwer die Krise auf dem Arbeitsmarkt wird
Johannes Vogel (FDP)
Arbeitsmarkt-Experte
Doch reichen Kurzarbeit und bisher beschlossene Rettungsschirme aus, um für Stabilität am Arbeitsmarkt zu sorgen. „Jetzt dürfen wir die tragende Säule unseres Arbeitsmarktes, also den Mittelstand nicht vernachlässigen“, sagte der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Die Wirksamkeit unserer Hilfen für den Mittelstand wird neben dem Erfolg der Kurzarbeit mit darüber entscheiden, wie schwer die Krise auf dem Arbeitsmarkt wird.“
Im Einzelhandel ist währenddessen ein heftiger Konflikt um die Absicherung von Beschäftigten entbrannt, die mit Kurzarbeitergeld über die Runden kommen müssen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sieht „hunderttausende Beschäftigte von existenzieller Not“ bedroht. Im Einzelhandel seien die Einkommen so „auf Kante genäht“, dass Beschäftigte keine Möglichkeit hätten, Rücklagen zu bilden, so Stefanie Nutzenberger vom Verdi-Bundesvorstand. Kurzarbeitergeld mit maximal 67 Prozent des Nettogehalts werde viele in Notlagen bringen.
Beinharter Konflikt im Einzelhandel
Verdi hatte deshalb den Handels-Dachverband HDE zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag aufgefordert, mit dem die Unternehmen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 Prozent zahlen sollten. Der HDE lehnte den Vorstoß ab.
Der tarifpolitische Ausschuss habe beschlossen, auf Bundesebene keine Tarifverhandlungen zu verbindlichen Arbeitgeberzuschüssen aufzunehmen. „Die unbedingt erforderliche Flexibilität betrieblicher Regelungen darf nicht durch das Überkronen einer pauschalen – und für manche Unternehmen finanziell untragbaren - tariflichen Regelung versteinern“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Verdi reagierte am Dienstag mit massiver Kritik: Es sei unverantwortlich vom HDE, die Beschäftigten im Regen stehen zu lassen, so Nutzenberger. Wenn der Verband seine Verantwortung nicht wahrnehme, „müssen wir die Tarifverträge direkt mit den Unternehmen abschließen, um den existenziellen Schutz“ sicherzustellen. Inzwischen haben einige Firmen laut Verdi bereits beschlossen, das Kurzarbeitergeld aus freien Stücken auf 90 oder 100 Prozent aufzustocken. Dazu zählen die Textilhändler Primark, H&M, Zara und Walbusch sowie die Optiker-Kette Fielmann.