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Corona könnte Erwerbsgeminderte den Rentenanspruch kosten – VdK schlägt Alarm
VdK schlägt Alarm: Corona-Krise könnte Erwerbsgeminderte ihren Rentenanspruch kosten
- Wer wegen einer Erwerbsminderung eine Rente beziehen will, benötigt meistens das Gutachten eines Sachverständigen.
- Wegen der Corona-Krise kommt es dabei derzeit zur Verzögerungen.
- Betroffene verlieren dadurch schlimmstenfalls ihren Rentenanspruch.
Berlin. Der Sozialverband VdK warnt vor schwerwiegenden Folgen, die die Corona-Krise für Menschen mit Erwerbsminderung haben könnte. Wegen der Kontaktbeschränkungen komme es derzeit zu Verzögerungen bei den Gutachten, die für einen Bezug der Erwerbsminderungsrente für gewöhnlich angeordnet werden, heißt es in einem Brief des Sozialverbandes an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
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“Wenn aber erst zu einem späteren Zeitpunkt die Erwerbsminderung durch den Gutachter festgestellt wird, so besteht die erhebliche Gefahr, dass zu diesem Zeitpunkt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente nicht mehr vorliegen”, heißt es in dem Brief weiter. Schlimmstenfalls könnten Betroffene wegen der Corona-Krise ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren.
Das Problem sind die Fristen
Grund sei die gesetzliche Bestimmung, wonach Betroffene in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt des Leistungsfalls drei Jahre Beitragszeiten gesammelt haben müssen. Werde der Leistungsfall erst verspätet festgestellt, könnten Versicherte entscheidende Monate verlieren. In dem Schreiben an Heil fordert der VdK deshalb eine Verlängerung der Fünf-Jahres-Frist für die Zeit der Verzögerung von Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren, die durch Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise hervorgerufen worden sind.
“Die Menschen, die krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, dürfen durch Corona nicht noch zusätzlich bestraft werden”, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele dem RND. Sie hätten sich ihre Situation nicht ausgesucht.
“Wir müssen die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente anpassen, indem wir die Zeitverzögerungen bei den Gutachten durch die Pandemie berücksichtigen”, forderte Bentele. “Das ist die Bundesregierung den Menschen schuldig, die eingezahlt haben und einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben haben.”