Justizministerium will Mieter vor Kündigung schützen
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Ein Wohnhaus in Berlin-Prenzlauer Berg.
© Quelle: Corinna Schwanhold/dpa/ZB
Berlin. Das Bundesjustizministerium will das Mietrecht ändern, um zu verhindern, dass Mieter im Zuge der Coronakrise zuerst ihre Einkünfte und anschließend ihre Wohnung verlieren.
Das sagte der Sprecher von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), Rüdiger Petz, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
“Wer heute zwei Monate hintereinander seine Miete nicht zahlt, dem kann gekündigt werden – und zwar fristlos”, sagte er dem RND. “Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert.” Es gehe darum, diese Frist zu verlängern.
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sagte dem RND: “Wer aufgrund der Coronavirus-Pandemie Einkünfteausfälle hat, der kann plötzlich und unverschuldet Probleme bekommen, die Miete rechtzeitig zahlen zu können. Diese Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass ihnen wegen Zahlungsverzugs die Wohnungen oder Gewerberäume gekündigt werden. Deswegen brauchen wir dringend Änderungen im Mietrecht.” Das Bundesjustizministerium arbeite daran.
Forderung des Mieterbundes
Unklar ist, ob CDU und CSU, die bei Mietrechtsänderungen zugunsten der Mieter meist zurückhaltend sind, mitmachen werden. Auch über die Mietpreisbremse und ihre Ausgestaltung herrscht in der Großen Koalition meist Uneinigkeit.
Der Plan des Ministeriums entspricht aktuellen Forderungen des Deutschen Mieterbundes. Er mahnt einer Mitteilung zufolge die sofortige Einführung einer mietrechtlichen Regelung an, die die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen für Miete und Kaution verhindert, sobald der bedürftige Mieter die Übernahme der Miete bei einem neu einzurichtenden Solidarfonds (“Sicher-Wohnen-Fonds”) beantragt.
Aus diesem Fonds müsse dann an den Vermieter gezahlt werden, heißt es. Bereits der Online-Antrag des Mieters bei der zuständigen Stelle müsse zum Ausschluss der Kündigung führen, so der Mieterbund.
Die Hälfte wohnt zur Miete
Er mahnte zudem eine Regelung an, wonach Mieter trotz bereits ausgesprochener Kündigungen oder laufender Zwangsvollstreckungen für die Zeit der Krise und “einen angemessenen Zeitraum danach” nicht aus ihren Wohnungen geräumt werden dürften.
Der Rückzug von Menschen in ihren privaten Wohnraum sei die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus, erklärte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten. Auch deshalb müssten Mieter geschützt werden.
Dass viele Mieter mit dem Zahlen ihrer Miete Probleme bekommen werden, ist wahrscheinlich, da die Arbeitslosigkeit im Zuge der Krise massiv steigen dürfte. Etwa die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete.