Katastrophenfall und Katastrophenschutz – die wichtigsten Antworten
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Ein Einsatzwagen mit der Aufschrift “Katastrophenschutz”.
© Quelle: Gregor Fischer/dpa
Berlin. Als erstes Bundesland hat Bayern am Montagvormittag aufgrund der Coronakrise den Katastrophenfall ausgerufen. “Wir brauchen konsequentes Handeln, ähnlich wie in Österreich”, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntagabend dem Bayerischen Rundfunk gesagt. “Es braucht eine einheitliche Strategie unter einer einheitlichen Führung.”
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Das sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Katastrophenfall und die unterschiedlichen Katastrophenschutzgesetze der Bundesländer.
Was ist ein Katastrophenfall?
Im bayerischen Katastrophenschutzgesetz heißt es dazu: “Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.”
Ist der Katastrophenschutz Ländersache?
Ja, aufgrund der föderalen Grundstruktur der Bundesrepublik – genau wie beispielsweise die Bildungspolitik. Jedes Land hat sein eigenes Katastrophenschutzgesetz. Die Gesetze unterscheiden sich in Aufbau und Formulierung in den meisten Fällen, im Kern jedoch weisen sie einige Ähnlichkeiten auf.
Wie sind die Zuständigkeiten geregelt?
Für Bayern gilt: Zu den Katastrophenschutzbehörden zählen die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Innenministerium. Letzteres sitzt am längsten Hebel, kann die Leitung des Katastropheneinsatzes ganz oder teilweise übernehmen oder einer anderen nachgeordneten Katastrophenschutzbehörde – wie etwa den Kreisverwaltungsbehörden – übertragen. Dem Ministerium obliegt es auch, das Vorliegen oder das Ende einer Katastrophe festzustellen. In den übrigen Bundesländern sind die Regelungen ähnlich.
Was sind die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden?
“Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen”, erklärt das Land Baden-Württemberg den Bürgern auf seinem “Serviceportal”. Die Behörden verfügen demnach über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und -vorsorge erarbeitet haben.
“Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln”, heißt es weiter. Abhängig von der Lage koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen: zum Beispiel den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.
Können Grundrechte eingeschränkt werden?
Ja. Im thüringischen Katastrophenschutzgesetz steht: “Bei Eintritt einer Katastrophe kann die Katastrophenschutzbehörde insbesondere das Betreten des Katastrophengebietes verbieten, Personen von dort verweisen und das Katastrophengebiet sperren und räumen.”
Im nordrhein-westfälischen Katastrophenschutzgesetz ist die Rede konkret von drei Grundrechten, die beschränkt werden können: “Durch dieses Gesetz werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Freiheit der Person und die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt.” In anderen Ländern sind auch die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Gewährleistung des Eigentums im Katastrophenfall nicht mehr gesichert.
Welche Aufgaben hat der Bund beim Katastrophenschutz?
Dem Bund kommen im Katastrophenfall keine unmittelbaren Aufgaben zu. Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können die Länder allerdings nach Artikel 35 des Grundgesetzes “unter anderem zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen wie das Technische Hilfswerk, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern”, wie das Bundesinnenministerium erläutert.
Bei Unglücksfällen, die mehrere Bundesländer betreffen, hat die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, zusätzliche Handlungsoptionen – wie sich aktuell auch im Rahmen der Coronakrise zeigt. Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes.
Deutschland schließt Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz
Die Schließung soll ab 8 Uhr am Montagmorgen gelten.
© Quelle: Reuters
Was bedeutet der Katastrophenfall konkret für Bayern?
Wie Ministerpräsident Söder mitteilte, werden in Bayern ab Dienstag nicht nur Kinos, Clubs, Vereinsräume und Ähnliches geschlossen, sondern auch Sportplätze und Spielplätze gesperrt. Außerdem will der Freistaat 10 Milliarden Euro an Wirtschaftshilfen zur Verfügung stellen.