FFP2-Maskenpflicht im Auto gekippt: Hannover kommt Gericht zuvor
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Eine FFP2-Maske liegt in der Münchner Innenstadt auf dem Boden (Symbolbild).
© Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Hannover.In der Region Hannover entfällt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske in Privatautos oder Mehrfamilienhäusern. Hintergrund ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Die Region Hannover kam einer Gerichtsentscheidung nun zuvor und hob die FFP2-Maskenpflicht auf.
Der Anwalt Felix Hoffmeyer aus Linden hatte in der vergangenen Woche gegen die Allgemeinverfügung geklagt, die eine Maskenpflicht bei einer Fahrt im Pkw mit mehr als zwei Haushalten für alle Insassen außer dem Fahrer vorsah. Diese Verfügung wurde von der Verwaltung der Region am 21. Januar rückwirkend zum 14. Januar entsprechend geändert. Das erfuhren das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und die „Neue Presse“ (NP) am Montag vom Anwalt.
Hoffmeyer hatte argumentiert, die Verfügung der Region Hannover sei nicht konkret genug. So gehe aus ihr etwa nicht hervor, inwiefern die Maskenpflicht auch für Durchreisen gelte. Zudem hätten wissenschaftliche Beweise für die Erforderlichkeit gefehlt, Ansteckungen bei Privatfahrten seien nicht nachgewiesen. Auch sei die Angemessenheit fraglich gewesen, weil der Impfstatus bei der Maßnahme keine Rolle spielte.
Hoffmeyer freut sich über den Erfolg. „Es ist wichtig, dass die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme noch einmal geprüft wurde“, berichtet die „Neue Presse“ (NP).