Medizintechnik­hersteller Dräger fordert: „Wer Impfung ablehnt, muss auf Behandlung im Krankenhaus verzichten“

Stefan Dräger auf einem Bild einer früheren Hauptversammlung. In diesem Jahr fand sie wegen der Corona-Pandemie nur digital statt.

Impfverweigerer müssten auf eine Behandlung im Krankenhaus verzichten, findet der Chef des weltgrößten Herstellers von Beatmungsgeräten, Stefan Dräger. So könne man eine Überlastung der Krankenhäuser verhindern.

Jeder Bürger soll ein Impfangebot bekommen, findet Stefan Dräger, Hersteller von Medizin- und Sicherheitstechnik. „Wenn er das ablehnt, gilt dies automatisch als eine Patientenverfügung darüber, bei einer Erkrankung durch das Virus auf eine Behandlung im Krankenhaus zulasten der Allgemeinheit zu verzichten“, sagt Dräger am Donnerstag der „Welt“. So vermeide man eine Überlastung der Krankenhäuser und des Personals. Aktuell leide eine große schweigende Mehrheit in Deutschland unter einer uneinsichtigen Minderheit, so der Unternehmer. Dräger ist Vorsitzender des weltweit größten Herstellers von Beatmungsgeräten für Intensivstationen.

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Bereits im November hatte Tübingens Bürgermeister, Boris Palmer (Grüne), ähnliche Forderungen angestoßen. Die Fachanwältin für Medizinrecht, Andrea Hartmann, ordnete Palmers Vorschlag damals jedoch als „weltfremd“ ein. „Ein Unterzeichner einer Patientenverfügung kann diese, kurz bevor die Frage der Intubation besprochen wird oder andere lebensrettende Behandlungen anstehen, jederzeit widerrufen“, sagte Hartmann im November der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

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Zuletzt sorgte die im Dezember vom Bundestag beschlossene Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen für Diskussionen. So kündigte Bayerns Ministerpräsident, Markus Söder (CSU), vergangenen Montag an, die Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umzusetzen. Auch das Land Sachsen wolle die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst nicht umsetzen. Es seien noch zu viele Fragen offen, heißt es aus Sachsen. Ab dem 16. März 2022 ist grundsätzlich ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich.

Strack-Zimmermann: Corona-Impfpflicht könnte ab dem 1. Oktober kommen
ARCHIV - 03.11.2021, Berlin: Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Bundestagsabgeordnete, Mitglied des FDP-Bundesvorstandes und Verteidigungspolitikerin, spricht in ihrem Abgeordnetenbüro im Jakob-Kaiser-Haus in einem Interview mit einem Journalisten der Deutschen Presse-Agentur. (zu dpa "Strack-Zimmermann warnt vor schnellem Abzug aus Mali ") Foto: Kay Nietfeld/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im März soll im Bundestag über die Einführung einer Corona-Impfpflicht abgestimmt werden. Ob es dafür eine Mehrheit gibt, ist noch offen.

Im März soll im Bundestag auch über eine allgemeine Impfpflicht abgestimmt werden. Laut FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann könne die Impfpflicht für alle ab 18 Jahren dann ab 1. Oktober greifen.

RND/hyd

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