Darum sollten Beschäftigte offenlegen, ob sie geimpft sind

Müssen Beschäftigte ihren Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen?

Müssen Beschäftigte ihren Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen?

Berlin. Es gibt in Deutschland keine Impfpflicht. Ob sich jemand impfen lässt, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Diese Dinge gehen den Arbeitgeber in der Regel nichts an. Deshalb gibt es beispielsweise im Fall der Krankschreibung immer eine Bescheinigung ohne Diagnose für den Arbeitgeber. Datenschutz wird großgeschrieben – vollkommen zu Recht.

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Soll der Arbeitgeber dennoch den Corona-Impfstatus von Arbeitnehmern abfragen dürfen? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach. Sie sollte nach Abwägung aller unterschiedlichen Interessen aber Ja lauten.

Die doppelte Schutzforderung

Dabei geht es nicht in erster Linie darum, dass viele Menschen ihren Impfstatus in allen möglichen anderen Situationen vollkommen freiwillig preisgeben, wenn sie ein Kino oder eine Bar besuchen möchten. Der Job ist kein verzichtbares Freizeitvergnügen, sondern die Grundlage für den Lebensunterhalt. Hier muss der Einzelne besonders geschützt werden.

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Das gilt aber nicht nur für die Daten, sondern auch für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Manch einer möchte seinem Arbeitgeber lieber nicht erzählen, dass er ungeimpft ist – auch aus Angst, unter Druck zu geraten, die Impfung nachzuholen.

Solchen Druck darf der Arbeitgeber nicht ausüben. Einen gravierenden Freiheitseingriff wie die Impfpflicht darf nur der Gesetzgeber verfügen – und auch das nur mit guten Gründen. Eine Impfpflicht durch die Hintertür darf es nicht geben.

Zugleich gilt aber für die große Zahl der Geimpften und übrigens auch für alle anderen Beschäftigten, dass optimaler Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Zeiten der Pandemie ein hohes Gut ist.

Zweifellos ließe sich dieser einfacher und wirksamer organisieren, wenn Arbeitgeber über den Impfstatus Bescheid wüssten. Deshalb sollte der Gesetzgeber nach einer Regelung suchen, die eine Abfrage des Impfstatus ermöglicht – zumindest für begrenzte Zeit.

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