Auskunftspflicht zum Impfstatus: Kritik von Lehrern – Zustimmung aus der Pflege

Lehrer müssen ihren Impfstatus bislang nicht offenlegen.

Lehrer müssen ihren Impfstatus bislang nicht offenlegen.

Hannover. Die Pläne der Bundesregierung zur Impfauskunftspflicht bei Beschäftigten in der Pflege, Kita und Schule stößt auf ein geteiltes Echo. Der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft VBE, Udo Beckmann, sagte im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), man wisse aus Umfragen, dass fast 90 Prozent der Lehrkräfte vollständig geimpft seien. „Diese Zahl rechtfertigt in keiner Weise die Offenlegung des Impfstatus und die damit einhergehende Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der Lehrkräfte.“ Auch die Gewerkschaft Verdi kritisiert die Auskunftspflicht zum Impfstatus.

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Viele Fragen seien zudem offen, so der VBE: „Wem sollen die Daten zugänglich gemacht werden? Sollen die Schulleiter den Impfstatus erhalten, das Kultusministerium oder die Schulöffentlichkeit?“, fragt VBE-Vorsitzender Beckmann. Unklar sei auch, was die Politik aus den Zahlen ableiten wolle. „Klar ist, man darf daraus keine Zweiklassengesellschaft in den Schulen ableiten.“

Marburger Bund für Offenlegung des Impfstatus

Der Vorsitzender der Lehrergewerkschaft hat den Eindruck, die Kulturminister und Gesundheitsminister wollen von ihren Versäumnissen ablenken. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass man erst jetzt anderthalb Jahre nach Beginn der Pandemie diskutiert, wie man mit der Quarantäne der Schülerinnen und Schüler umgeht.“ Er fordert angesichts der hohen Inzidenzen bei Kindern und Jugendlichen eine bundeseinheitliche Teststrategie, die für höchstmögliche Sicherheit in Schulen sorgen kann. „Für die aktuelle Diskussion um den Impfstatus habe ich nur noch Kopfschütteln übrig.“

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Der Marburger Bund spricht sich dagegen für eine Auskunftspflicht beim Impfstatus aus. Die Vorsitzende des Marburger Bunds, Dr. Susanne Johna, sagte dem RND: „Der Schutz von Pflegebedürftigen muss absoluten Vorrang haben.“ Deshalb sei es richtig, hier den Impfstatus in Erfahrung zu bringen und dann zu entscheiden, wo die Betreffenden am sinnvollsten eingesetzt werden können.“ Außerdem fordert sie Konsequenzen für diejenigen, die keinen positiven Impfstatus haben: „Wer nicht geimpft ist, muss täglich getestet werden, wenn er mit schutzbedürftigen Personen zu tun hat.“ Gerade Beschäftigte in sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen würden eine besondere Verantwortung gegenüber den ihnen anvertrauten Menschen haben.

Pflegeverband sieht in Impfauskunft „wichtigen Baustein“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste spricht sich ebenfalls für eine Auskunftspflicht aus. „Die Möglichkeit zur Impfabfrage in besonders sensiblen Bereichen wie den Pflegeunternehmen ist ein wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer dem RND. Er fordert, jetzt die konkrete Umsetzung zu klären, damit Pflegeheime und ambulante Dienste eine klare Grundlage für die Abfragen erhalten. „Die Politik muss sich dann auch darauf verständigen, welche Schlüsse aus den abgefragten Daten gezogen werden und welche Maßnahmen darauf folgen.“

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Der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, verwies gegenüber dem RND darauf, dass in den Krankenhäusern die Impfquote aufgrund der Rückmeldungen durch die Beschäftigten bei rund 90 Prozent liege. „Einrichtungen des Gesundheitswesens können bereits seit 2016 den Impfstatus der Beschäftigten erfassen“, sagte Gaß.

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