Impfpflicht für Gesundheitspersonal: Ungeimpften in Arztpraxen droht die Kündigung

Ungeimpften Mitarbeitenden einer Arztpraxis droht demnächst die Kündigung.
Quelle: Christopher Neundorf dpa Archiv
Berlin. Ungeimpften Mitarbeitenden in Hausarztpraxen drohen angesichts der Impfpflicht ab Mitte März zunächst Abmahnungen und später gegebenenfalls auch Kündigungen. Das teilte der Deutsche Hausärzteverband dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Wie aus einem Informationspapier des Verbandes an die Arztpraxen hervorgeht, müssen Mitarbeitende bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können, vorlegen. Wenn sie dem nicht nachkommen, dürfen die Betroffenen in der Arztpraxis weder tätig noch beschäftigt werden. „Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein“, heißt es in dem Schreiben. Dann entfalle auch der Anspruch auf Vergütung.
Wenn sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin weiterhin weigert, einen Impfnachweis vorzulegen, kann als „letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen“, heißt es weiter. Zunächst müssten aber Abmahnungen erfolgen.
Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind.
Quelle: dpa
Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Menschen von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. „Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen – sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich, um die Patientinnen und Patienten zu schützen“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. „Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.“
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