Corona-Impfpflicht: Ex-Verfassungsrichter hat Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht.

Berlin. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht. „Auf der Basis des jetzigen Wissens- und Erkenntnisstands kann man meines Erachtens nicht überzeugend begründen, dass eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit entsprechen wird“, schreibt Papier in einer Beurteilung, aus der die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag) zitieren. Derzeit sei die Sache nicht entscheidungsreif.

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Mit Blick auf die Erforderlichkeit einer Impfpflicht müsse geklärt werden, „ob infolge der Omikron-Mutante oder möglicherweise neuer in der Zukunft auftretender Mutanten ohne allgemeine Impfung immer noch schwerwiegende Erkrankungen in nennenswertem Umfang zu befürchten wären“, schrieb der ehemalige Verfassungsrichter. Eine Begrenzung der Impfpflicht auf die älteren Personengruppen sei auf jeden Fall ein milderes Mittel.

Skepsis bei Durchsetzung der Sanktionen

Die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe sei „sehr unterschiedlich je nachdem, ob es bei einer Impfung um einen mehr oder weniger einmaligen Vorgang oder ob es um stetig zu wiederholende Impfungen der Bürgerinnen und Bürger mit möglicherweise nur eingeschränkt wirkenden Impfstoffen geht“, erklärte Papier. Auch diese Frage sei gegenwärtig offen. Skeptisch äußerte sich der Jurist auch darüber, wie Sanktionen durchgesetzt werden könnten. Ohne ein zentrales Impfregister blieben Impfverweigerer in aller Regel den Behörden unbekannt.

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Die grundsätzliche Eignung einer allgemeinen Impfpflicht bestreitet Papier nicht. Zwar könnten die Impfstoffe „nicht verhindern, dass geimpfte Personen sich infizieren und diese Infektion an andere Personen, selbst wenn diese vollständig geimpft sind, weitergeben“. Allerdings würden die Impfungen das Risiko schwerer oder tödlich endender Erkrankungen nach übereinstimmender Auffassung weitgehend verhindern - und damit das Gesundheitssystem entlasten und vor dem Kollabieren schützen.

Israelische Studie: Vierte Corona-Impfung nicht ausreichend gegen Omikron
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Eine vierte Corona-Impfung schützt laut einer israelischen Studie nicht ausreichend gegen die Omikron-Variante.

Die Entscheidung über eine Impfpflicht liegt beim Bundestag. Dort soll Ende Januar eine Orientierungsdebatte stattfinden. Angedacht sind Gruppenanträge, über die die Abgeordneten am Ende - vermutlich nicht vor März - allein nach ihrem Gewissen ohne Fraktionsdisziplin abstimmen sollen.

RND/epd

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