Ungarn will EU-Forderungen wegen Korruptionsverdacht entgegenkommen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/3KYUTVATC5AAJKQV5UYMD57WCU.jpg)
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban (Archibild).
© Quelle: IMAGO/ZUMA Wire
Budapest. In der Auseinandersetzung um die wegen Korruptionsverdachts eingefrorenen Corona-Hilfen der EU will Ungarn nun den Forderungen der EU-Kommission entgegenkommen. Justizministerin Judit Varga reichte im Parlament zwei Gesetzesentwürfe ein, die für eine wirksamere Korruptionsbekämpfung sowie für eine transparentere Gesetzgebung sorgen sollen. Über die am Dienstag vorgelegten Entwürfe berichteten ungarische Medien am Mittwoch.
Ungarn stehen eigentlich 7,2 Milliarden Euro aus den Ende 2020 beschlossenen Pandemie-Hilfen zu. Die EU-Kommission sieht allerdings bei der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban erhebliche Risiken für eine missbräuchliche Verwendung dieser Gelder. Da die Staatsanwaltschaft von Orbans Gefolgsleuten kontrolliert wird, kommt es in Korruptionsfällen so gut wie nie zu Anklagen gegen Personen aus Orbans Umfeld oder aus der Führungsriege der Regierungspartei Fidesz.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Die beiden Gesetzesentwürfe sollen nun die Bedenken der Brüsseler Kommission ausräumen. Bürger können künftig vor Gericht klagen, wenn die Staatsanwaltschaft aus ihrer Sicht Korruptionsermittlungen willkürlich einstellt. Der zweite Entwurf sieht vor, dass Gesetze vor ihrer Billigung im Parlament grundsätzlich einer öffentlichen Debatte unterworfen werden müssen. Derzeit ist es häufig der Fall, dass wichtige Gesetze in Dringlichkeitsverfahren innerhalb von 24 Stunden durchs Parlament gepeitscht werden.
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International begrüßte die Gesetzesinitiativen als „nützlich und notwendig“. Zugleich hält sie das neue Klagerecht für Bürger gegen eingestellte Korruptionsermittlungen für ungenügend. „Es bringt keine Abhilfe, wenn die Strafbehörden jahrelang auf einem Fall sitzen“, hieß es in einer Stellungnahme der Organisation vom Mittwoch.
RND/dpa