Fixkosten- statt Umsatzerstattung: So baut der Bund die Corona-Hilfen um
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/NGRZXWSVVVBPRFOK5XLGGFKEBA.jpeg)
Geschlossenes Café in München: Ab Januar erstattet der Bund nur noch Fixkosten.
© Quelle: Peter Kneffel/dpa
Berlin. Die Bundesregierung will die staatlichen Hilfszahlungen für vom Teil-Lockdown betroffene Unternehmen im neuen Jahr deutlich senken. Ab Januar soll der Staat zwangsweise geschlossenen Betrieben nicht mehr 75 Prozent des Vorjahresmonatsumsatzes erstatten. „Zu Beginn des Lockdowns haben wir großzügige und unbürokratische Hilfen beschlossen, um die Branchen zu unterstützen, die besonders von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, und die sich am Umsatz orientiert haben“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) der „Süddeutschen Zeitung“ und ergänzte: „Diese Regelungen laufen zum Jahresende aus.“
Ab Januar will der Bund Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie zwangsweise geschlossen werden, nur noch Fixkosten etwa für Miet- und Pachtzahlungen im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ ersetzen. Für Soloselbstständige ist eine sogenannte „Neustarthilfe“ geplant, die den Zeitraum von Dezember 2020 bis Juni 2021 abdecken und 25 Prozent der Einnahmen des Vorjahreszeitraumes ersetzen soll, aber auf maximal 5000 Euro begrenzt ist.
Corona-Zahlen bleiben hoch – Strengere Regeln zu Silvester?
Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen erwägt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen – auch zu Silvester.
© Quelle: dpa
Vor allem in der Union hatte es zuletzt massive Kritik an der Ausgestaltung und den hohen Kosten der Hilfsprogramme gegeben. Allein für die Novemberhilfe hat der Bund mit Kosten von rund 15 Milliarden Euro geplant, im Dezember sollen diese Ausgaben noch einmal deutlich steigen, weil der Staat vielen Restaurants das umsatzstarke Weihnachtsgeschäft ersetzt.
Der Chefhaushälter der Unionsfraktion im Bundestag, Eckhardt Rehberg, begrüßte die Neuregelung. Würden die November- und Dezemberhilfen etwa bis Ostern weitergeführt, würden sich die Ausgaben auf insgesamt 75 Milliarden Euro summieren. Dies sei gegenüber anderen Branchen und den Steuerzahlern nicht vertretbar, sagte der Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern dem Deutschlandfunk. „Der Staat wird nicht alles leisten können“, betonte Rehberg. Daher sei es richtig, wieder nur die Fixkosten zu übernehmen – so wie bei den ersten beiden Überbrückungshilfen auch.
Linke warnt vor Pleitewelle
Kritik kam aus der Linkspartei. Die Pläne der Bundesregierung reichten nicht, um Existenzen über den Corona-Winter zu sichern, sagte Bundestags-Fraktionschef Dietmar Bartsch. „Hier wird eine Pleitewelle in Kauf genommen.“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) pocht derweil auf weitere Steuererleichterungen für notleidende Unternehmen. Er setze sich dafür ein, dass aktuelle Verluste in noch größerem Umfang mit früheren Gewinnen verrechnet werden können und die gezahlten Steuern erstattet werden, sagte Altmaier der „Wirtschaftswoche“. „Die Eigenkapitaldecke der Unternehmen darf nicht weiter geschwächt werden, die Ausweitung des Verlustrücktrags ist dafür ein geeignetes Stärkungsmittel.“ Allerdings müsse er den Koalitionspartner SPD erst noch davon überzeugen. „Ich setze mich für eine Ausweitung ein und hoffe auf einen Sinneswandel in der Adventszeit“, sagte Altmaier mit Blick auf Bundesfinanzminister Scholz.
Laut Angaben des Wirtschaftsministeriums sind bisher rund 318 Millionen Euro Novemberhilfen für Firmen und Selbstständige ausbezahlt worden. Rund 120.000 Anträge seien bislang eingereicht worden, davon rund 33.000 von Soloselbstständigen, sagte eine Sprecherin. Die Summe dürfte noch deutlich steigen, zumal bislang nur Abschläge von bis zu 10.000 Euro ausbezahlt werden.
Ausgeweitet wird ein anderes Hilfsinstrument: Damit Unternehmen nicht auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, verlängert der Bund seine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer. Bundesregierung und Versicherer gaben am Freitag bekannt, ihren Schutzschirm für den Warenverkehr bis Ende Juni 2021 aufzuspannen. Die EU-Kommission muss der Verlängerung noch zustimmen.
RND mit Material von dpa