Corona-Beratungen: Länder fordern Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
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Ein roter Stift liegt auf einem einem Antrag für Kurzarbeitergeld (Kug) der Bundeagentur für Arbeit.
© Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/d
Berlin. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten fordern eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen und des Kurzarbeitgeldes während der Corona-Pandemie. In einer am Montagnachmittag aktualisierten Beschlussvorlage für die Beratung mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) über die Bekämpfung der Corona-Pandemie heißt es, eine Verlängerung und Ausweitung der Hilfen und Sonderregelungen seien über den März 2022 hinaus erforderlich. Die Beschlussvorlage liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Das nächste Bund-Länder-Treffen soll demnach nicht am 14., sondern am 16. Februar sein.
Ferner vereinbarten die Regierungschefinnen und -chefs in ihren Vorgesprächen demnach, im Umgang mit Großveranstaltungen während der Corona-Pandemie bis zum 9. Februar ein einheitliches Vorgehen festzulegen. Dabei geht es unter anderem um Spiele der Fußball-Bundesliga vor Publikum.
In dem Papier heißt es: „Die Regierungschefinnen und –chefs der Länder sind sich einig, dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf. Sie beauftragen die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren.“
Außerdem forderten sie einen ausreichenden Zeitraum für geänderte Vorgaben zum Impfstatus und erteilten der Bundesregierung einen Rüffel für ad hoc getroffene Festlegungen.
In dem Papier heißt es, der Bundesgesundheitsminister habe angekündigt, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung (SchAusnahmV) vom Paul Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt und begründet werden. „Aus Sicht der Länder ist ein Vorlauf von zwei Wochen erforderlich. Sie teilen die Auffassung, dass sich eine derart kurzfristige und unangekündigte Änderung wie am 15. Januar 2022 nicht wiederholen darf.“
Der Bund hatte Mitte Januar kurzfristig die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst, was stets ab sofort gilt. Danach hatte das Paul Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer oder Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.