Kubicki wirft Ministerpräsidenten „angstgetriebenes Maßnahmenregime“ vor
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/CGWY2MCCPJBRXFYU2IIUGDQ3UU.jpg)
Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki bezieht in der Corona-Politik einen eindeutigen Standpunkt.
© Quelle: Annegret Hilse
Berlin. Der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki übt heftige Kritik an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und wirft ihnen die Fortsetzung einer angstgetriebenen Politik vor. „Das, was die Ministerpräsidenten vorgelegt haben, ist die Verschleierung der Fortsetzung der meisten Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus“, sagte Kubicki dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Es ist eine Verstetigung des bisherigen angstgetriebenen Maßnahmenregimes“, fügte er hinzu.
Kubicki, der auch Bundestagsvizepräsident ist, führte aus: „Schauen wir darauf, was um uns herum in Europa geschieht, wäre es sinnvoll, dass die Ministerpräsidenten erst einmal ins coronapolitische Abklingbecken kommen.“ Er betonte: „Nicht sie bestimmen den infektionsrechtlichen Lauf der Dinge, sondern die 736 Abgeordneten des Deutschen Bundestages.“
Der FDP-Politiker betonte: „Ich kann Basismaßnahmen zum Schutz der vulnerablen Gruppen in entsprechenden Einrichtungen akzeptieren. Für weitergehende Maßnahmen finde ich keine Rechtfertigung mehr.“
Das steht im Beschluss
Die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat am Mittwoch einen Dreistufenplan für Öffnungsschritte in der Corona-Politik vorgelegt. „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“, heißt es in ihrem Beschluss.
Gleichzeitig wird dort ausgeführt, dass Kanzler und Regierungschefs einig darin seien, dass es auch über den 19. März hinaus „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz vulnerabler Gruppen“ bedürfe.
„Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen, sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus“, heißt es in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Diese Möglichkeiten seien auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig.
„Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können“, so der Beschluss.