2G, Booster, Impfpflicht: Das ist der Corona-Fahrplan von Bund und Ländern

Bund und Länder haben beraten: Ist der Hospitalisierungsindex zu hoch, gilt in den Bundesländern mindestens die 2G-Regel.

Bund und Länder haben beraten: Ist der Hospitalisierungsindex zu hoch, gilt in den Bundesländern mindestens die 2G-Regel.

Berlin. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass es zu einer flächendeckenden Einführung von 2G kommen soll, wenn eine bestimmte Hospitalisierungsrate überschritten wird. Diese 2G-Regel soll greifen, wenn die Zahl der Krankenhaus­einweisungen von Corona-Infizierten den Schwellenwert von drei der Klinikeinweisungen von Infizierten pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen überschreitet.

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Die Länder würden im Fall einer solchen Hospitalisierungsrate, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeit- und Sportveranstaltungen, zum Ausüben von Sport, zur Gastronomie, zu Beherbergung und körpernahen Dienstleistungen auf Geimpfte und Genesene beschränken.

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2G plus soll nächster Schritt sein

Der nächste Schritt soll 2G plus sein, also die Teilnahme allein von Geimpften und Genesenen, die zusätzlich noch ein negatives Testergebnis vorlegen können. Hierbei soll nach dem Willen von Bund und Ländern die Hospitalisierungsrate von sechs als Schwellenwert gelten. Dies werde vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigen Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch sei, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars.

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Wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert neun überschreitet, wollen die Länder laut der Einigung eine Öffnungsklausel im Infektionsschutzgesetz nutzen und besonders harte Maßnahmen verhängen. Dazu braucht es allerdings dann die Zustimmung des jeweiligen Landtags, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Bund-Länder-Runde.

Bund und Länder uneinig über Impfpflicht für bestimmte Gruppen

Zu Beginn betonte Merkel noch einmal, wie wichtig es sei, sich jetzt impfen zu lassen. „Wir könnten besser dastehen, wenn die Impflücke nicht zu groß wäre“, beklagte sie. Und weiter: „Es ist nie zu spät, sich impfen zu lassen.“ Ob es eine bundesweite Impfpflicht für Personal von Heil- und Pflegeeinrichtungen geben soll, ist aber noch nicht klar. Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu besonders gefährdeten Personen gelten, erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidenten­konferenz, Hendrik Wüst (CDU).

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Der Bund hält sich noch zurück. Dieser werde in Kürze darüber befinden, wie er sich zu dieser Länderbitte verhalte, sagte Merkel. Noch vor der Pressekonferenz sollen sich Bund und Länder nach RND-Informationen über diesen Punkt einig gewesen sein.

Mehr Tempo bei Booster-Impfungen

Kanzlerin Merkel fordert außerdem mehr Tempo bei den Auffrischimpfungen. 4,8 Millionen Menschen haben bislang eine sogenannte Booster-Impfung bekommen. Der Kanzlerin zufolge sollen möglichst schnell noch etwa 27 Millionen Impfungen hinzukommen. Das Technische Hilfswerk und der Katastrophenschutz hätten ihre Unterstützung angeboten.

Erneute Sonderzahlungen für Pfleger, Wirtschaftshilfen verlängert

Angesichts ihrer Belastung in der Pandemie sollen Pflegekräfte erneut eine finanzielle Anerkennung bekommen. Bund und Länder einigten sich auf einen Pflegebonus für Pflegekräfte vor allem in der Intensivpflege, wie Merkel sagte.

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In einer Vorlage hieß es, mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus solle die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Weiter hieß es: „Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“

Darüber hinaus sollen besonders belastete Unternehmen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen bekommen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Bund und Ländern vom Donnerstag hervorgeht.

Neues Infektions­schutzgesetz: 3G-Regel am Arbeitsplatz und im ÖPNV

Bereits am Donnerstagmittag hat der Deutsche Bundestag eine neue Version des Infektions­schutzgesetzes gebilligt. Damit läuft die epidemische Notlage am 25. November aus. Das Gesetz bringt zusätzlich zu den Bund-Länder-Beschlüssen einige neue Corona-Maßnahmen mit sich. Grundlegend entscheiden die Bundesländer künftig selbst darüber, welche Maßnahmen sie erlassen.

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Konkret zählt zu den Maßnahmen die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, muss geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Für alle Personen, für die es möglich ist, gilt generell eine Homeoffice-Pflicht. Darüber hinaus gilt auch im Nah- und Fernverkehr sowie im innerdeutschen Flugverkehr die 3G-Regel.

Testpflicht für Einrichtungen

In Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderten- und Gesundheits­einrichtungen gilt eine Testpflicht für die Besucherinnen und Besucher sowie für das Personal. Das Testergebnis darf dabei nicht älter sein als 24 Stunden. Damit sollen besonders die vulnerablen Gruppen geschützt werden. Dasselbe gilt auch für geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gegensatz zu den Ungeimpften Selbstests durchführen dürfen.

2G für Fußballprofis?

Zusätzlich zu den Beschlüssen wollen die Länder prüfen, ob eine 2G-Regel auch für Profisportler möglich ist. „In der Vorbesprechung der Länderchefinnen und ‑chefs waren wir uns sehr schnell einig, dass, wenn Zuschauer im Stadion 2G beachten müssen, das nach unserer Auffassung auch für die Profis gelten soll“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).

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Jüngst stand vor allem der FC Bayern und Mittelfeldspieler Joshua Kimmich immer wieder im Fokus. Kimmich zählt zu den Spielern, die nicht geimpft sind.

Bund und Länder einigen sich auf flächendeckende 2G-Regel
 2G Corona Regeln bei M��nchner Restaurants im Winter 2021 2G Corona Regeln Schild vor einem Restaurant. 18. November 2021 in M��nchen erreichen die Inzidenenzen neue H��chstwerte und in Restaurants und Bars ist seit dem 16. November die 2g Regel drinnen und drau��en Pflicht. * 2G Corona rules sign in front of a restaurant. November 18, 2021 in Munich, incidences reach new highs and in restaurants and bars the 2g rule is mandatory indoors and outdoors since November 16. M��nchen Bayern Deutschland Copyright: xMaxxLudwigx-xmufkinnphotosxxaal.x

Es sollen nun nur noch Geimpfte oder Genesene, also 2G, Zutritt etwa zu Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und zur Gastronomie haben.

Die Länder haben die Möglichkeit, auf das Infektionsgeschehen zu reagieren und weitere Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und im privaten Raum anzuordnen. Alle aktuellen Verordnungen bleiben über das Auslaufen der Corona-Notlage bis zum 15. Dezember in Kraft. Ab dann sind Ausgangsbeschränkungen, Schul- und Kita-Schließungen, Verbote für Reisen, Gastronomie, Sport und Demonstrationen nicht mehr möglich.

Das Gesetz muss am Freitag noch im Bundesrat bestätigt werden. Ob es durchkommt, ist bisher nicht klar. Die CDU-geführten Länder sowie Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) haben Widerstand angekündigt.

RND/kd/ch/dpa

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