Trotz Lockerungen: Diese Corona-Maßnahmen gelten auch nach dem 19. März weiter

Schwerin: Fahrgäste mit einem Mundschutz steigen in einen Bus ein. Mecklenburg-Vorpommern führt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften ein.

In Bussen und Bahnen soll weiterhin die Maskenpflicht gelten.

Berlin. Kein Freedom Day, aber weitreichende Lockerungen: Bei der Minister­präsidenten­konferenz am 16. Februar haben Bund und Länder weitreichende Öffnungs­schritte beschlossen. Kontakt­beschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich werden abgeschafft, bundesweit soll die Zugangs­beschränkung im Einzelhandel gekippt werden. In der Gastronomie soll ab dem 4. März die 3G-Regel gelten, bei Groß­veranstaltungen sollen die Kapazitäten erhöht werden.

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Trotz der Lockerungen wollen Bund und Länder aber Basisschutzmaßnahmen über den 19. März hinaus verlängern. Dafür muss der Bundestag eine entsprechende rechtliche Grundlage schaffen, die bereits vorbereitet wird. Um diese Maßnahmen handelt es sich:

Maskenpflicht und Hygiene­regeln bleiben bestehen

Die neuen Beschlüsse rütteln nicht an der bestehenden Maskenpflicht, wie aus dem Beschluss­papier hervorgeht. In geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, also auch im Einzelhandel, sowie in Bussen und Bahnen soll weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-und-Nasen-Schutzes gelten. Darüber hinaus haben in diesen Bereichen das Abstands­gebot und die allgemeinen Hygiene­vorgaben weiterhin Bestand.

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Auch die Möglichkeit, in bestimmten Einrichtungen einen Tests zu fordern, wird weiterhin eingeräumt. Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger trotz der Lockerungen ihren Impf-, Genesenen- oder Teststatus mitführen. Diese Möglichkeiten sind laut Beschluss beispielsweise für Schulen oder Kinder­tages­stätten nötig.

Weiterhin Anspruch auf Kurz­arbeiter­geld und Über­brückungs­hilfe

Wirtschaftliche Hilfen sollen laut MPK-Beschluss weiterhin gewährt werden. So bleiben die Bezugsdauer der Sonder­regelungen des Kurz­arbeiter­geldes von den Neuerungen unangetastet. Auch nach dem 31. März 2022 bleibt der Anspruch auf Kurz­arbeiter­geld bestehen.

Ebenso wird die Überbrückungshilfe IV bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um den Unternehmen weiterhin Unterstützung zu garantieren. Auch die Neustart- und Härte­fall­hilfen werden verlängert. Gleiches gilt für die Hilfen des Sonderfonds Kultur­veranstaltungen.

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Impfpflicht im Gesundheits­wesen bleibt bestehen

Die Lockerungen tasten auch die Impfpflicht im Gesundheits­wesen nicht an. Im Gesundheits- und Pflegebereich müssen Beschäftigte nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Streit mit Söder: Lauterbach pocht auf Impfpflicht
 Bundesgesundheitsminister Lauterbach in der Bundespressekonferenz 8.2.2022 Bundesminister für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach in der Bundespressekonferenz Berlin Bundespressekonferenz Berlin GER

Im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal pocht Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen den Willen Bayerns auf Vollzug durch die Länder.

Länder weiter für allgemeine Impfpflicht

In ihrem Beschluss bekräftigen die Regierungs­chefinnen und Regierungschefs der Länder sowie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter sei es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten, so Scholz nach den Beratungen.

RND

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