Trotz Lockerungen: Diese Corona-Maßnahmen gelten auch nach dem 19. März weiter
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In Bussen und Bahnen soll weiterhin die Maskenpflicht gelten.
© Quelle: Jens Büttner/dpa
Berlin. Kein Freedom Day, aber weitreichende Lockerungen: Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar haben Bund und Länder weitreichende Öffnungsschritte beschlossen. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im privaten Bereich werden abgeschafft, bundesweit soll die Zugangsbeschränkung im Einzelhandel gekippt werden. In der Gastronomie soll ab dem 4. März die 3G-Regel gelten, bei Großveranstaltungen sollen die Kapazitäten erhöht werden.
Trotz der Lockerungen wollen Bund und Länder aber Basisschutzmaßnahmen über den 19. März hinaus verlängern. Dafür muss der Bundestag eine entsprechende rechtliche Grundlage schaffen, die bereits vorbereitet wird. Um diese Maßnahmen handelt es sich:
Maskenpflicht und Hygieneregeln bleiben bestehen
Die neuen Beschlüsse rütteln nicht an der bestehenden Maskenpflicht, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. In geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum, also auch im Einzelhandel, sowie in Bussen und Bahnen soll weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-und-Nasen-Schutzes gelten. Darüber hinaus haben in diesen Bereichen das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygienevorgaben weiterhin Bestand.
Auch die Möglichkeit, in bestimmten Einrichtungen einen Tests zu fordern, wird weiterhin eingeräumt. Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger trotz der Lockerungen ihren Impf-, Genesenen- oder Teststatus mitführen. Diese Möglichkeiten sind laut Beschluss beispielsweise für Schulen oder Kindertagesstätten nötig.
Weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfe
Wirtschaftliche Hilfen sollen laut MPK-Beschluss weiterhin gewährt werden. So bleiben die Bezugsdauer der Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes von den Neuerungen unangetastet. Auch nach dem 31. März 2022 bleibt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen.
Ebenso wird die Überbrückungshilfe IV bis zum 30. Juni 2022 verlängert, um den Unternehmen weiterhin Unterstützung zu garantieren. Auch die Neustart- und Härtefallhilfen werden verlängert. Gleiches gilt für die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen.
Impfpflicht im Gesundheitswesen bleibt bestehen
Die Lockerungen tasten auch die Impfpflicht im Gesundheitswesen nicht an. Im Gesundheits- und Pflegebereich müssen Beschäftigte nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.
Streit mit Söder: Lauterbach pocht auf Impfpflicht
Im Streit um die Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal pocht Gesundheitsminister Karl Lauterbach gegen den Willen Bayerns auf Vollzug durch die Länder.
© Quelle: dpa
Länder weiter für allgemeine Impfpflicht
In ihrem Beschluss bekräftigen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Notwendigkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Im Hinblick auf den nächsten Herbst und Winter sei es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten, so Scholz nach den Beratungen.
RND