Beschlussentwurf für Bund-Länder-Gipfel: Corona-Schnelltests sollen im Oktober kostenpflichtig werden
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Die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Berlin. Die kostenlosen Corona-Tests für Bürgerinnen und Bürger werden voraussichtlich im Oktober enden – Ungeimpfte könnten zu Tests verpflichtet werden. Das sieht ein Beschlussentwurf für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Dienstag vor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. In Länderkreisen hieß es, die Beschlussvorlage komme aus dem Kanzleramt. Abgestimmt werde darüber am Dienstag. Zur Beurteilung des Pandemiegeschehens sollen dem Papier zufolge neben der Inzidenz auch Impfquote und Zahl der schweren Krankheitsverläufe berücksichtigt werden.
In dem Entwurf heißt es: „Die kostenlosen Bürgertests haben einen wichtigen Beitrag geleistet, um die dritte Welle der Sars-CoV2-Pandemie in Deutschland zu unterbrechen. (…) Da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden kann, ist allerdings eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit den Steuerzahler nicht angezeigt.”
Daher werde der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle beenden – ein genaues Datum steht nicht in dem Beschlussvorschlag. Es wird lediglich „mit Wirkung vom X. Oktober 2021” gesprochen. Der genaue Termin wird noch bestimmt.
Ausnahmen für Schwangere, Jugendliche und Kinder
Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), werde es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben, heißt es in dem Papier, über das Bund und Länder noch abstimmen müssen.
Laut Beschlussvorlage sollen zudem Ungeimpfte im Rahmen einer sogenannten 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) zu Tests verpflichtet werden. Das soll gelten für den Besuch in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, für den Zugang zu Innenräumen von Restaurants sowie von Veranstaltungen und Festen, Gottesdiensten oder anderen religiösen Zusammenkünften und Sport im Innenbereich, ferner für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Körperpflege).
Ungeimpfte brauchen aktuellen Corona-Schnelltest
Ungeimpfte müssen danach einen negativen Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden. Diese Regelung soll noch im August in Kraft treten, das genaue Datum ist in der Beschlussvorlage noch nicht aufgeführt.
Die Regelung kann dem Entwurf zufolge von den Ländern ausgesetzt werden, wenn die Infektionszahlen niedrig sind. Die Details sind ebenfalls noch offen. Wörtlich heißt es: „Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden, solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter X Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.”
Die Notwendigkeit der 3G-Regel solle „mindestens alle vier Wochen” überprüft werden. Länder und Kommunen soll es frei stehen, bei Veranstaltungen, Feiern, Bars und Clubs gegebenenfalls die zulässige Teilnehmerzahl zu begrenzen.
Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ins Gespräch gebrachte 2G-Regel, wonach ab einer bestimmten Inzidenz Ungeimpfte auch mit einem aktuellen Test keinen Zugang erhalten, ist in der Beschlussvorlage nicht enthalten.
Die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr soll für alle bestehen bleiben – auch für Geimpfte und Genesene. Sie bleibe „wichtig und daher für die gesamte Bevölkerung verbindlich”, heißt es in der Beschlussvorlage.
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© Quelle: dpa
Neben Inzidenz weitere Indikatoren
Neben der Inzidenz soll künftig auch die Impfquote sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe bei der Beurteilung des Pandemiegeschehens eine Rolle spielen. Bund und Länder würden dieses Indikatoren „genau beobachten und sich auf weitere Maßnahmen verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht ausreichen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren”.
In der Beschlussvorlage wird außerdem der Bundestag gebeten, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September 2021 hinaus zu verlängern. Begründung: „Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder teilen die Einschätzung, dass sich Deutschland insgesamt weiterhin einer pandemischen Situation befindet und dass die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die von den jeweils zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, um der Situation zu begegnen.”
Gegenüber einer früheren Fassung der Beschlussvorlage wurde zudem die Finanzierung der Aufbauhilfe nach der jüngsten Flut geändert. Danach sollen die Länder nun 30 statt 20 Jahre Zeit bekommen, ihre Hälfte des geplanten Fluthilfe-Fonds an den Bund zurückzuzahlen. Der Bund streckt die gesamte Summe erst einmal vor. Im Gespräch sind insgesamt 30 Milliarden Euro. In der vorliegenden Fassung der Beschlussvorlage ist die Zahl allerdings nach wie vor offengelassen.