Corona-Gipfel: Alle Ergebnisse zur Testpflicht, Inzidenz und 3-G-Regel

Eine Frau hält in einem Covid-19-Testcenter die Probe von einem Rachenabstrich in den Händen. Ab Oktober sollen die Corona-Tests nicht mehr kostenlos sein.

Eine Frau hält in einem Covid-19-Testcenter die Probe von einem Rachenabstrich in den Händen. Ab Oktober sollen die Corona-Tests nicht mehr kostenlos sein.

Berlin. Bund und Länder haben zahlreiche Beschlüsse zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie gefasst. Die endgültige Umsetzung liegt wie üblich bei den einzelnen Bundesländern. Darüber hinaus einigten sich Bund und Länder auch auf die Höhe des Hilfsfonds und weitere Maßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe im Juli im Westen Deutschlands.

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Corona-Tests ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos

Die Regierenden vereinbarten kostenpflichtige Corona-Tests ab dem 11. Oktober. Dies hatte bereits im Entwurf für die Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten und -präsidentinnen gestanden.

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Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche für alle Bürger. Da mittlerweile allen ein unmittelbares Impfangebot gemacht werden könne, sei eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Steuerzahler nicht angezeigt, hieß es im Beschluss.

Weiterhin kostenlose Schnelltests soll es demnach aber für Menschen geben, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt - also insbesondere Schwangere und Unter-18-Jährige.

3-G-Regel: Corona-Testpflicht für Ungeimpfte bei Aktivitäten in Innenräumen

Auch soll es ab einer Inzidenz von 35 eine Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen geben, wie es sie faktisch bereits heute schon in einigen Bereichen gibt.

Für Geimpfte und Genesene gilt dies nicht. Spätestens ab 23. August sollen demnach für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene negative Corona-Tests verpflichtend werden für viele Aktivitäten in Innenräumen. Dem Bund-Länder-Beschluss nach betrifft das zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio oder Schwimmbad.

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Die Testpflicht gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für getestete Schüler und in Regionen mit niedrigen Inzidenzen soll es jedoch Ausnahmen geben können. Demnach kann die “3G-Regel” ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis „stabil” unter 35 liegt.

Ein Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Die Regel schließt Kinder bis sechs Jahren und Schüler aus, da an Schulen ohnehin regelmäßig getestet werden soll.

Appell, sich impfen zu lassen

Bund und Länder appellieren zudem erneut daran, jetzt überall niedrigschwellige Impfangebote zu nutzen – schnellstmöglich. „Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen”, hieß es im Beschluss. Arbeitgeber werden zudem aufgerufen, ihre Beschäftigten dabei zu unterstützen, etwa durch Impfangebote über Betriebsärzte und Freistellungen für Impftermine.

Bislang sind 45,8 Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller Einwohner in Deutschland vollständig geimpft. Für einen Grundschutz, die sogenannte Herdenimmunität der ganzen Gesellschaft, reicht das insbesondere wegen der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht aus. „Wir haben genug Impfstoff für alle Altersgruppen”, warb Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einmal mehr. Bis zum Sommerende hatte der Bund allen ein Impfangebot versprochen – das sei nun da, dennoch stockt das Impftempo.

Impfen, Tests, neue Regeln: Ringen um Corona-Strategie im Herbst
ARCHIV - 04.08.2021, Russland, Moskau: Eine medizinische Angestellte bereitet eine Spritze mit dem Impfstoff Sputnik-V im Impfzentrum in einer Markthalle des ��Gostiny Dwor�� vor. Mit Sputnik V wollte Russland den Wettlauf um den weltweit ersten Impfstoff gewinnen - wie beim Namensgeber, dem ersten Satelliten, den die Sowjetunion 1957 ins All schoss.(zu dpa "Ein��Jahr Sputnik V: Ein Corona-Impfstoff mit vielen offenen Fragen") Foto: Evgeny Sinitsyn/XinHua/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mehr Schwung für die Impfungen, ein baldiges Ende kostenloser Tests für alle, mögliche neue Warnkriterien für die Corona-Lage.

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Neben Inzidenz weitere Indikatoren entscheidend

Die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 wird im Beschluss als „wichtige Größe zur Beurteilung des Infektionsgeschehens” bezeichnet. Daneben betonen Bund und Länder, dass sie „alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen”, um die Corona-Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

Reisen: Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne

Geimpfte und Genesene müssen nach Rückreise aus einem Hochrisikogebiet auch weiterhin nicht in Quarantäne. Als Hochrisikogebiet gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen oder in denen “Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen”, wie es beim Bundesgesundheitsministerium heißt.

Weiter Einschränkungen für Feiern und Veranstaltungen

Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Hygienekonzepte müssen vorgelegt werden. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze der Veranstaltungsstätte oder des Stadions besetzt werden. Die Höchstzahl der Zuschauer soll bei 25.000 liegen.

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Arbeit: Unternehmen benötigen Hygienepläne

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird noch einmal über den 10. September hinaus verlängert. Sie verpflichtet Unternehmen zu Hygieneplänen und zum Angebot von Tests für Beschäftigte.

Bund und Länder für Verlängerung der epidemischen Lage

Bund und Länder sind außerdem dafür, die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 11. September hinaus zu verlängern. Beschließen müsste das jedoch der Bundestag. Zur Begründung hieß es, Deutschland befinde sich insgesamt weiter in einer pandemischen Situation und die zuständigen Behörden müssten weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.

Schutzmaßnahmen

Der Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in manchen Bereichen soll bestehen bleiben: in Bussen, Bahnen oder Geschäften. Beschlossen wurden zudem einheitliche Vorgaben, die 3-G-Regel für den Zugang zu bestimmten Innenräumen zu verankern: Also, dass nur hinein oder teilnehmen kann, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist.

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Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen

Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen überdies verlängert werden. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen nun bis Jahresende laufen, wie es am Dienstag in Regierungskreisen am Rande der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hieß.

Merkel sagte nach der Videokonferenz, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.

Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als “Überbrückungshilfe III Plus” bis September fortgeführt wird. Neu ist eine “Restart-Prämie”, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.

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Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Fluthilfen in Höhe von 30 Milliarden

Bund und Länder wollen die von der Hochwasserkatastrophe in Westdeutschland betroffenen Regionen langfristig mit 30 Milliarden Euro unterstützen. Etwa die Hälfte der Summe wird den Angaben Merkels zufolge über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt. Der Rest wird von den Ländern übernommen.

Das Bundeskabinett will den Beschluss dazu in der kommenden Woche am Mittwoch fassen. Der Bundestag soll im September abschließend beraten. Im Juli hatte der Bund bereits zugesagt, sich an den Soforthilfen der Länder mit zunächst 200 Millionen Euro zur Hälfte zu beteiligen.

Ferner sollen laut Beschluss künftig zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall Sirenen wieder aufgebaut oder repariert werden. Über ein Förderprogramm des Bundes sollen die Länder bis 2023 bis zu 88 Millionen Euro erhalten. Die Bevölkerung soll zusätzlich mit Textnachrichten auf Mobiltelefonen gewarnt werden.

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RND/kd/dpa/epd/cz

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