FDP gegen großzügige Verlängerung der Corona-Maßnahmen
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FDP-Vize Johannes Vogel spricht sich gegen eine Verlängerung tiefgreifender Maßnahmen nach dem 19. März aus. Nur die Maskenpflicht solle bleiben.
© Quelle: imago images/Jürgen Heinrich
Berlin. FDP-Vize Johannes Vogel hat mit Blick auf das geplante Auslaufen der meisten Corona-Beschränkungen am 19. März bekräftigt, dass seine Partei keine großzügige Verlängerung der Maßnahmen mittragen will. „Die tiefgreifenden Einschränkungen müssen mit dem beginnenden Frühling enden, wie in unseren europäischen Nachbarländern auch“, sagte er am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
„Die FDP-Fraktion ist natürlich bereit, in der Koalition über Wünsche der Länder zu Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zu sprechen, aber wir machen uns deren Wunschkatalog ausdrücklich nicht zu eigen“, fügte Vogel, der auch Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion ist, hinzu.
FDP will nur Maskenpflicht beibehalten - anders als die Länder
Nach dem geltenden Infektionsschutzgesetz laufen die wesentlichen Corona-Maßnahmen einschließlich der Maskenpflicht mit dem 19. März aus. Bund und Länder hatten am Mittwoch in der Ministerpräsidentenkonferenz vereinbart, danach noch bestimmte „Basisschutzmaßnahmen“ möglich zu machen. Welche das sein werden, darüber wird nun verhandelt. Die Länder fordern, dass es weiterhin Masken- und Testvorgaben und Pflichten zum Nachweis von Impf-, Genesenen- und Teststatus geben darf. Die im Bund mitregierende FDP will nur eine Verlängerung der Maskenpflicht mittragen.
„Grundrechtseinschränkungen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn sie wirksam und verhältnismäßig sind“, sagte Vogel. Ziel der Corona-Maßnahmen könne nur sein, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. „Diese Überlastung ist in der Omikron-Welle nicht der Fall, wie die Krankenhausgesellschaft gerade bestätigt.“
Die FDP-Fraktion habe bereits deutlich gemacht, dass eine Verlängerung der Rechtsgrundlage der Corona-Maßnahmen über den 19. März hinaus für sie nicht in Frage kommen. „Sollte sich die pandemische Lage zu einem späteren Zeitpunkt verändern, ist der Bundestag auch jederzeit handlungsfähig.“
RND/dpa