Mit Erleichterungen für Geimpfte: Corona-Einreiseregeln werden bis 10. September verlängert

"Corona-Testzentrum" steht am Stuttgarter Flughafen auf einem Schild. Nach ihrer Landung am Flughafen Stuttgart können sich Passagiere auf das Coronavirus testen lassen.

"Corona-Testzentrum" steht am Stuttgarter Flughafen auf einem Schild. Nach ihrer Landung am Flughafen Stuttgart können sich Passagiere auf das Coronavirus testen lassen.

Berlin. Die Bundesregierung hat die bestehenden Corona-Regeln für Einreisende bis zum 10. September verlängert und Erleichterungen bei der Quarantäne-Pflicht verabschiedet.

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Das geht aus einem Kabinettsbeschluss zur Einreiseverordnung hervor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Die aktuellen Regeln zur Einreise nach Deutschland unter Pandemiebedingungen hätten regulär nur noch bis zum 28. Juli gegolten.

Die nun beschlossene Änderung der Quarantäne-Regeln sieht vor, dass vollständig Geimpfte, die aus sogenannten Virusvariantengebieten einreisen, künftig ihre Quarantäne vorzeitig beenden können, wenn nachweisbar ist, dass ihr Impfschutz gegen die Virusvariante im bereisten Gebiet wirksam ist.

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Das ist gemäß der neuen Verordnung dann der Fall, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) die Wirksamkeit gegen die Virusvariante festgestellt und auf seiner Internetseite bekannt gegeben hat. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums will das RKI demnächst auf seiner Webseite eine Liste mit der Wirksamkeit der Impfstoffe im Zusammenhang mit Virusvarianten veröffentlichen. Einreisende weisen ihren Status nach, indem sie ihren Impfnachweis an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

Bislang galt auch für vollständig Geimpfte, die aus Virusvariantengebieten einreisen, eine strikte Quarantänepflicht. Darüber, wie genau die Regelungen für Reisende sein werden, um Quarantäne ab dem 28. Juli zu vermeiden, will das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben noch näher informieren.

Daneben beschloss das Kabinett am Mittwoch noch eine Neuerung, die greifen soll, wenn ein Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet heruntergestuft wird, während sich Rückkehrer noch in Quarantäne befinden. Dann sollen für das Ende der Quarantäne künftig die Regeln für Hochinzidenzgebiete gelten - und folglich eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantäne-Pflicht möglich sein.

Die neuen Regeln treten mit dem Auslaufen der alten Verordnung am 28. Juli in Kraft. Die Lage mache es erforderlich, die bestehenden Regelungen zu verlängern, erklärte Spahn. „Wir haben aus dem letzten Sommer gelernt, dass wir aufpassen müssen.“

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RND/dpa

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