Wie gesetzlich vorgesehen – Bundesnotbremse läuft wohl am 30. Juni aus

In der Düsseldorfer Altstadt weisen Schilder auf die Corona-Beschränkungen hin.

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Berlin. Die sogenannte Bundesnotbremse wird voraussichtlich, wie im Gesetz vorgesehen, Ende Juni auslaufen.

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„Wenn die sehr erfreuliche Entwicklung der Infektionszahlen der letzten Wochen anhält, was wir alle hoffen, dann ist aus heutiger Sicht die Tendenz, diese Notbremse mit dem 30. Juni auslaufen zu lassen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Das sei aber abhängig von der pandemischen Entwicklung.

Auch Vizekanzler Olaf Scholz sprach sich dafür aus, die Bundes-Notbremse Ende Juni auslaufen zu lassen. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, „mit dem beginnenden Sommer die Pandemie allmählich hinter uns zu lassen“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat am Montag in Berlin. Die Infektionszahlen gingen zurück, die Maßnahmen der vergangenen Wochen und Monate hätten gut gewirkt.

Scholz betonte auch, gewisse Regeln müssten weiter gelten – darunter auch die Pflicht zum Homeoffice. „Wir müssen vorsichtig bleiben“, erklärte er.

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Mit der im April verabschiedeten Notbremse wurden bundeseinheitliche Corona-Regelungen ins Infektionsschutzgesetz geschrieben, die auf Kreisebene greifen, wenn die Corona-Ansteckungszahlen bestimmte Werte überschreiten.

Dazu zählen nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Beschränkungen für Sport, Freizeit und Handel oder Schulschließungen. Aufgehoben werden dürfen die Einschränkungen erst wieder bei mehrtägiger Unterschreitung der Schwellenwerte.

Die bundeseinheitlichen Regeln wurden allerdings im Infektionsschutzgesetz bis zum 30. Juni befristet. Käme es danach zu einem erneuten starken Anstieg der Corona-Zahlen, wären die Länder wieder selbst dafür zuständig, wie streng ihre Maßnahmen ausfallen.

RND/dpa

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