Pro und Kontra: Brauchen wir eine Impfpflicht?

Eine Mitarbeiterin zieht im Corona-Impfbus in Berlin-Mitte eine Spritze mit dem Impfstoff von Biontech auf.

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Eine Corona-Impfpflicht ist richtig

Von Markus Decker

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Man kann über das Für und Wider einer Impfpflicht theoretisch lange reden: unter philosophischen, soziologischen, politologischen und juristischen Aspekten. Praktisch ist sie längst, um eine verfemte Vokabel zu benutzen, alternativlos. Jedenfalls in Deutschland.

Grundsätzlich wäre eine Impfpflicht richtig, weil sie nicht weniger Freiheit bedeutet, sondern mehr – und zwar für die Mehrheit der Geimpften wie für die Minderheit der Ungeimpften, die eine gedeihliche Entwicklung von Staat und Gesellschaft aus Egoismus oder Gleichgültigkeit blockieren. Wenn alle oder fast alle geimpft wären, dann könnten die meisten Beschränkungen fallen. Wir bekämen unser altes Leben zurück. Sonst nicht, weder jetzt noch in Zukunft. Stattdessen würde der vierten die fünfte und dieser die sechste Welle folgen, begleitet von der Gefahr neuer Mutationen, gegen die existierende Impfstoffe womöglich gar nicht mehr wirken würden.

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Der Verzicht auf eine Impfpflicht, die körperlich nicht schadet, würde überdies nicht nur Verlust der Kontrolle über das Virus bedeuten, sondern auch Verlust der politischen Kontrolle. Denn neben einer in Teilen unfassbar ignoranten oder unwilligen Gesellschaft erleben wir leider einen Föderalismus, der mehr Chaos stiftet als alles andere, weil Parteipolitik die Sachpolitik dominiert. Und wir erleben Missmanagement in der Bundesregierung und dem dort federführenden Ressort. Der drohende politische Kontrollverlust ist ebenso gefährlich wie der epidemische – ja, er wäre noch gefährlicher. Er würde auf das Gesamtsystem ausstrahlen.

Während viele andere Länder durch Freiwilligkeit zu hohen Impfquoten kommen, ist die Impfpflicht bei uns der letzte Ausweg aus der Pandemie. Sie wäre ein unvermeidlicher deutscher Offenbarungseid.

Eine wirkliche Corona-Impfpflicht ist ausgeschlossen

Von Tim Szent-Ivanyi

Die gegenwärtige Situation ist unerträglich. Eine Minderheit in der Bevölkerung sorgt mit ihrem rücksichtslosen Verhalten dafür, dass die Vernünftigen ihre Freiheitsrechte erneut einschränken müssen, um eine Überlastung der Kliniken zu verhindern. Die Antwort kann aber nicht heißen, im Gegenzug die Grundrechte der Impfunwilligen zu beschneiden. Eine Impfpflicht, also eine zwangsweise medizinische Behandlung – so sinnvoll sie auch sein mag, verletzt die Würde des Menschen im Allgemeinen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit im Speziellen. Gerade Deutschland mit seiner unrühmlichen Geschichte sollte in diesen Fragen besonders sensibel sein.

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Spahn: „Geimpft, genesen oder gestorben“
 Gesch��ftsf��hrender Bundesminister f��r Gesundheit Jens Spahn, Deutschland, Berlin, Bundespressekonferenz, Thema: mpfen mit Moderna und BioNTech *** Executive Federal Minister of Health Jens Spahn, Germany, Berlin, Federal Press Conference, Topic mpfen with Moderna and BioNTech

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht in der Corona-Impfung eine „moralische Verpflichtung“.

Das immer wieder genannte Masern-Schutzgesetz von 2020 taugt als Vorbild nicht. Erstens handelt es sich nicht um eine klassische Impfpflicht, sondern lediglich um das Verbot, ungeimpfte Kinder in Kitas aufzunehmen. Zweitens hat der Gesetzgeber diesen Schritt insbesondere mit dem Ziel gerechtfertigt, diejenigen zu schützen, die sich nicht impfen lassen können, und die Krankheit perspektivisch auszurotten. Das ist bei Masern möglich, weil die Impfung eine sterile Immunität verleiht, die dauerhaft eine erneute Erkrankung und damit die Weitergabe des Virus unterbindet.

Die Corona-Impfung leistet aber genau das nicht. Sie schützt vor schweren Erkrankungen, verhindert aber nicht zuverlässig, dass Geimpfte erneut andere anstecken können. Damit handelt es sich bei dieser Impfung vorrangig um einen individuellen Schutz – und den kann der Staat dem Einzelnen nicht aufzwingen. Niemand kann verpflichtet werden, gesund zu leben oder bei einer Erkrankung zum Arzt zu gehen. Der Staat darf – wie das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt hat – nicht einmal die Möglichkeiten beschränken, sich selbst das Leben zu nehmen.

Eine Impfpflicht im Fall von Corona ist daher ausgeschlossen.

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Allerdings wäre es möglich, Ungeimpfte an den Kosten ihrer Behandlung zu beteiligen. Ein Vorbild dafür existiert bereits: Gibt es bei Schönheits-OPs oder Tattoos Komplikationen, können die Krankenkassen Ausgaben von den Versicherten zurückfordern und das Krankengeld streichen.

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