Schnelles Geld, harte Strafen: Wie die Justiz gegen Tausende Corona-Betrüger vorgeht

Gibt es Hilfe für mein Geschäft? Eine Infotafel in Hamburg, zu Zeiten des ersten Corona-Lockdowns.

Gibt es Hilfe für mein Geschäft? Eine Infotafel in Hamburg, zu Zeiten des ersten Corona-Lockdowns.

Die idyllische Kleinstadt Rottweil im Schwäbischen hat seit ein paar Tagen einen Gastwirt weniger. Das örtliche Amtsgericht schickte den Betreiber einer gastronomisch allseits gut bewerteten Pizzeria ins Gefängnis.

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Der Mann, 32, italienischer Pass, ist, wie es landläufig und juristisch unscharf heißt, ein Corona-Betrüger. Er hatte staatliche Hilfen beantragt, die ihm nicht zustanden.

Das Urteil – drei Jahre und zwei Monate Haft – lässt derzeit Gastronomen bundesweit aufhorchen. Muss man jetzt bald hinter Gitter nur wegen eines vielleicht mal falsch ausgefüllten Antragsformulars?

„Relativ deutliche Strafe“: Das Amtsgericht Rottweil verurteilte vor wenigen Tagen einen Corona-Betrüger, der in der Kleinstadt eine Pizzeria betreibt, wegen einer Vielzahl gefälschter Anträge auf Corona-Soforthilfe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

„Relativ deutliche Strafe“: Das Amtsgericht Rottweil verurteilte vor wenigen Tagen einen Corona-Betrüger, der in der Kleinstadt eine Pizzeria betreibt, wegen einer Vielzahl gefälschter Anträge auf Corona-Soforthilfe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft.

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Der Pizzamann hat es einfach übertrieben. So jedenfalls erklärt Frank Grundke, Staatsanwalt in Rottweil, den Fall. Immer wieder, 18-mal, habe der Gastwirt Anträge auf Corona-Soforthilfen gestellt – die sich am Ende auf die abenteuerliche Gesamthöhe von 488.000 Euro addierten. Mal änderte er seinen eigenen Namen, mal den der Gaststätte, mal eröffnete er neue Konten. Einen letzten Antrag stellte er noch zwei Tage nachdem die Kriminalpolizei bereits seine Wohnung durchsucht hatte.

Das alles, glaubt Grundke, habe dann wohl das Gericht bewogen, „diese relativ deutliche Strafe zu verhängen“.

Die neue deutsche Härte

Das Amtsgericht Rottweil ist nicht allein mit dieser neuen Härte. Landauf, landab zeigen Gerichte derzeit klare Kante in Fällen, in denen Menschen offenbar meinten, die Pandemie erlaube ihnen freies Schießen.

Entscheidend ist das Maß der kriminellen Energie. Mit Milde rechnen kann der auf Abwege geratene Handwerker, der Soforthilfe beantragte und dabei den Behörden verheimlichte, dass sein Unternehmen schon vor Corona in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Das Amtsgericht Köln ließ diese Woche in einem solchen Fall den Angeklagten wieder laufen und beließ es bei einer Verwarnung.

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Wurden aber gleich mehrere Anträge gestellt, womöglich gar für Unternehmen, die es gar nicht gab, kennen die Richter kein Pardon.

Im Saarland etwa hatte ein Mann gleich dreimal die Soforthilfe von 9000 Euro für nicht existierende Firmen beantragt – das Urteil lautet auf zwei Jahre und zwei Monate Haft. Dass er alles zugab, half dem Täter nicht.

9000 Euro? Kein Problem

Begonnen haben bundesweit die juristischen Aufräumarbeiten nach einer Pandemiepolitik, die vor allem eins sein sollte: schnell und unbürokratisch.

Schnell und unbürokratisch? Schon die beiden Vokabeln lassen sensible und seriöse Juristen zusammenzucken. Günter Püttner, Autor von Standardwerken zum deutschen Verwaltungsrecht und jahrzehntelang Juraprofessor in Tübingen, witzelte stets in seinen Erstsemestervorlesungen: „Meine Damen und Herren, wenn Sie später im Leben mal in der Zeitung lesen, die Verwaltung habe schnell und unbürokratisch gehandelt, können Sie in Gedanken immer hinzufügen: und rechtswidrig.“

Dass es blitzschnell ging, sprach sich blitzschnell herum: Ohne viel Hin und Her mit den Behörden und ohne Einschaltung von Dritten konnten Kleinunternehmer und Soloselbstständige im Frühjahr 2020 eine Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro beantragen.

Dass es blitzschnell ging, sprach sich blitzschnell herum: Ohne viel Hin und Her mit den Behörden und ohne Einschaltung von Dritten konnten Kleinunternehmer und Soloselbstständige im Frühjahr 2020 eine Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro beantragen.

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Tatsächlich verlangt das Rechtsstaatsprinzip, dass jede Behörde sorgfältig prüft, ob auch alle Voraussetzungen wirklich vorliegen, bevor sie etwa einen Bescheid über staatliche Hilfen erlässt. Schließlich geht es um das hart erarbeitete Geld der Steuerzahler.

Die jetzt laufenden Prozesse zeigen: Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde dieses Prinzip so gezielt und so massenhaft außer Kraft gesetzt wie im Frühjahr 2020. Wie einfach es war, an die 9000-Euro-Pauschale für Kleinunternehmer und Soloselbstständige zu kommen, sprach sich blitzschnell herum – auch bei Leuten auf der dunklen Seite der Gesellschaft, die ständig den Blick kreisen lassen auf der Suche nach illegalen Wegen zum schnellen Geld.

Soforthilfe für Salafisten und Neonazis

Das Coronavirus wurde zum willkommenen Komplizen von Kriminellen aller Couleur. Deren Hilfsanträge waren in einigen Fällen eine offene Verhöhnung des Rechtsstaats.

  • In Berlin-Kreuzberg machte ein Salafist geltend, sein Honighandel sei durch die Pandemie zusammengebrochen. Gemeinsam mit einer Lebensgefährtin kassierte er 18.000 Euro. Den Mann hatten die Behörden auch als islamistischen Gefährder in ihren Listen.
  • Ein Neonazi aus Neukölln, der als Brandstifter Flüchtlingshelfer bedroht haben soll, forderte Staatshilfen für eine nicht existierende Gartenbaufirma.
  • Rumänische Großfamilien reichten, vor allem in Berlin und NRW, eine Vielzahl von Anträgen auf Unterstützung dubioser frisch gegründeter Firmen ein.
  • In München steht derzeit der 31 Jahre alte, in Gelsenkirchen geborene, Tayfun F. vor Gericht. Er beantragte in sechs Bundesländern Hilfsgelder – die er dann teils über ausländische Kryptowährungsbörsen verschwinden ließ. Ausgezahlt wurden zum Glück nur 68.000 Euro, beantragt waren 2,5 Millionen.

„Unsere Ermittler wundern sich“

Dass in Fällen von so dreistem Betrug überhaupt Geld floss, erscheint im Nachhinein grotesk. „Unsere Ermittler wundern sich wirklich, wie im Frühjahr 2020 die Bewilligungen gelaufen sind“, seufzt in diesen Tagen eine Beamtin vom Landeskriminalamt Niedersachsen.

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Inzwischen wurde einiges justiert. Vor allem die neuerdings bundesweit vorgeschriebene Einschaltung eines „prüfenden Dritten“, das kann beispielsweise ein Steuerberater sein, scheint Betrügereien gut zu bremsen.

Alle Parteien wollten Tempo bei den Staatshilfen: Bundesfinanzminister  Olaf Scholz (SPD, r.) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Alle Parteien wollten Tempo bei den Staatshilfen: Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD, r.) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Im Frühjahr 2020 dagegen gab es solche Hürden nicht. Da sahen die vom Staat eingesetzten öffentlichen Förderbanken den Erfolg allein darin, wenn sie nur ja möglichst viel Geld möglichst rasch verteilten.

Am schnellsten kamen die Überweisungen von der Investitionsbank Berlin (IBB). Verblüfft und begeistert zugleich berichtete ein Musiker im Radio Berlin-Brandenburg, er habe eine Soforthilfe beantragt und „einen Tag später war das Geld da“.

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890 Millionen flossen in 48 Stunden ab

Einen Tag später? Es war tatsächlich so. Bundesweit fragten Kollegen die IBB-Sachbearbeiter, wie sie das so schnell hinkriegen.

Nirgendwo ging es so schnell wie hier: Die Investitionsbank Berlin (IBB), die Förderbank des Landes Berlin, setzte bundesweit Maßstäbe beim Tempo – muss sich allerdings auch mit der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue auseinandersetzen.

Nirgendwo ging es so schnell wie hier: Die Investitionsbank Berlin (IBB), die Förderbank des Landes Berlin, setzte bundesweit Maßstäbe beim Tempo – muss sich allerdings auch mit der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue auseinandersetzen.

Binnen 48 Stunden ließ die IBB damals 890 Millionen Euro abfließen – ohne nach Gewerbescheinen zu fragen, das Handelsregister abzugleichen oder sogenannte Plausibilitätskontrollen durchzuführen. Die IBB setzte ein digitales System ein. Dem Algorithmus reichte es, wenn die Daten einer lebenden Person zusammenpassten mit der im Antrag angegebenen IBAN-Kontonummer und der Steuer-ID. Alles andere sollte, in Stichproben, einer „nachgelagerten Tiefenprüfung“ vorbehalten bleiben.

War dieses Verfahren modern und genau richtig in dieser historischen Situation? Oder einfach nur leichtsinnig? Die Bewertungen gehen bis heute auseinander.

Einerseits war die IBB tatsächlich technisch und administrativ weiter als andere, auch IT-Fachleute des Bundes interessierten sich später für die effektive IBB-Software. Andererseits hagelte es schon im April Warnhinweise aus der Kripo. Im August folgte dann ein Desaster: Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mit, sie ermittele inzwischen nicht mehr nur gegen die Empfänger der Hilfsgelder, sondern erstmals auch gegen Leute auf der auszahlenden Seite. Fünf IBB-Manager gerieten in den Verdacht der Untreue.

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Wird der Umgang mit Staatsgeldern noch zum Wahlkampfthema? Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) ist Vorsitzende des Verwaltungsrats der IBB.

Wird der Umgang mit Staatsgeldern noch zum Wahlkampfthema? Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) ist Vorsitzende des Verwaltungsrats der IBB.

In einem Fall wurde das Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt. Vier Fälle werden noch geprüft. Die Vorgänge sind auch parteipolitisch brisant: Chefin des Verwaltungsrats der IBB ist Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne), auch Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) gehört dem Gremium an – und am 26. September wird in Berlin das Abgeordnetenhaus gewählt.

Jetzt kommen die Fälle „kistenweise“

Doch wer wirft den ersten Stein? Union und FDP gehörten selbst zu jenen, die stets aufs Tempo drückten: Die Geldschleudern sollten nicht nur irgendwie rotieren, sondern schnell. In Nordrhein-Westfalen, schwarz-gelb regiert, trommelte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) Ende März 2020: „Wer jetzt einen Antrag macht, hat innerhalb von einer Woche seinen Bescheid und auch das Geld auf dem Konto.“

Der Staat bekam es auf diese Art hin, den Absturz unzähliger Kleinunternehmer ins Bodenlose zu bremsen. Für diese Politik lassen sich gute Gründe anführen, ökonomische, soziale, sogar staatspolitische. Man wollte nicht, dass sich in einer Zeit eines ohnehin wachsenden Systemmisstrauens ein Gefühl des Alleingelassenseins ausbreitet.

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Der Preis allerdings war hoch. Der Staat schuf nicht nur ein Risiko für sein eigenes Geld. Er winkte auch viele juristisch Ahnungslose in ein Minenfeld. „Deutlich mehr als 20.000 Strafprozesse mit Pandemiebezug“ erwartet nach jüngsten Schätzungen der Deutsche Richterbund. „Kistenweise“, stöhnte diese Woche ein Kölner Richter, erreichten ihn derzeit Verfahren gegen Corona-Betrüger.

Eine Notfallnummer für Betrüger

München, 4. Februar 2021: Brennende Kerzen stehen im geschlossenen  Biergarten einer Gaststätte auf leeren Biertischen. Unter dem Motto „Die Hütte brennt“ haben Gastronomen in Bayern in ihren Wirtshäusern die Lichter angeknipst. Mit der Aktion wollen sie auf ihre desolate Lage in der Corona-Krise aufmerksam machen.

München, 4. Februar 2021: Brennende Kerzen stehen im geschlossenen Biergarten einer Gaststätte auf leeren Biertischen. Unter dem Motto „Die Hütte brennt“ haben Gastronomen in Bayern in ihren Wirtshäusern die Lichter angeknipst. Mit der Aktion wollen sie auf ihre desolate Lage in der Corona-Krise aufmerksam machen.

Kaum einem Antragsteller war klar, dass er sich schon strafbar machen konnte, ohne dass überhaupt Geld floss. Schon die Abgabe eines Antrags mit falschen Angaben ist vollendeter Subventionsbetrug.

„Leichtfertig“, glaubt die Münchener Rechtsanwältin Aglaia Muth, hätten viele Täter komplizierte Straftatbestände verwirklicht, ohne sich darüber im Klaren zu sein.

Mit Sonderangeboten und einem „Notfalltelefon“ will die Expertin für Strafrecht jetzt Beschuldigte, denen Corona-Betrug vorgeworfen wird, in ihre Kanzlei in Schwabing locken. Eine Erstberatung gibt es zum Fixpreis von 35 Euro – „natürlich auch an allen Feiertagen und Wochenenden“.

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