Bericht über 2 G: Baden-Württemberg hat ab Montag die strengsten Corona-Regeln in Deutschland

2 G: In Hamburg optional, in Baden-Württemberg bald Pflicht.

2 G: In Hamburg optional, in Baden-Württemberg bald Pflicht.

Stuttgart. In Baden-Württemberg sollen ab Montag die bundesweit strengsten Corona-Regeln gelten. Wie der „Business Insider“ berichtet, plant die Landesregierung die Einführung der 2-G-Regelung, wenn dort in Zukunft zu viele Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegen. Das Portal beruft sich dabei auf Informationen aus Regierungskreisen.

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Demnach greift die 2-G-Regel in Baden-Württemberg künftig, wenn landesweit mehr als 300 Intensivbetten belegt sind. Ungeimpfte Personen werden in diesem Fall größtenteils vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sie können dann nur noch in Läden der Grundversorgung, wie Apotheken und Supermärkte. Shoppen in der Innenstadt oder Besuche im Restaurant sind dann nicht mehr erlaubt.

Baden-Württemberg: Testpflicht für Ungeimpfte geplant
ARCHIV - 16.08.2021, Baden-W��rttemberg, Stuttgart: Ein Zettel mit der Aufschrift ��Zutritt nur f��r geimpfte, genesene oder negativ getestete G��ste�� h��ngt neben anderen Hinweisen an der T��r eines Restaurants in der Innenstadt. (zu dpa: ��Land legt neue Grenzwerte f��r Beschr��nkungen f��r Ungeimpfte fest��). Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ungeimpften könnten in Baden-Württemberg noch mehr Einschränkungen drohen, als bisher bekannt. Je nach Corona-Warnstufe sind regelmäßige Tests geplant.

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Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr maßgeblich

Die Landesregierung nutzt damit den Spielraum aus dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz, in dem bisher die Sieben-Tage-Inzidenz maßgeblich war. Künftig werden dann die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der vorhandenen Intensivbetten entscheidend. Bei einer Belegung von 200 bis 250 Intensivbetten im gesamten Land gilt eine Warnstufe, die mit einer erweiterten Testpflicht in Innenräumen gekoppelt ist. Für Ungeimpfte gilt dann eine PCR-Test-Pflicht.

Von der neuen Regel ausgenommen sind lediglich Personen, für die die Ständige Impfkommission (Stiko) noch keine Impfempfehlung ausgesprochen hat. Das betrifft Kinder unter zwölf Jahren sowie Schwangere.

Bislang setzte lediglich Hamburg auf die 2-G-Regel bei Veranstaltungen, in Restaurants und in Hotels – allerdings optional. Wirte und Betreiber können entsprechend selbst entscheiden, ob sie nur Geimpften und Genesenen Einlass in die Innenräume gewähren.

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