Wie gerecht ist das 2G-Modell? – Ethikexperten geben Antworten

Geimpfte und Genesene erhalten bei der 2G-Regel Zutritt zu Veranstaltungen und Co., Getestete nicht.

Geimpfte und Genesene erhalten bei der 2G-Regel Zutritt zu Veranstaltungen und Co., Getestete nicht.

Hannover. Hamburg hat als erstes Bundesland optional das 2G-Modell beschlossen und sorgt damit für Diskussionen. Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen und dabei entscheiden, ob sie nur Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt gestatten. In dem Fall fallen fast alle Corona-Einschränkungen weg. Sie können aber auch nach dem 3G-Modell verfahren und auch negativ Getesteten - üblicherweise Ungeimpften – Eingang gewähren. Dann jedoch gelten die Corona-Auflagen.

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Wer nach dem 2G-Modell verfährt, behandelt Geimpfte und Ungeimpfte folglich unterschiedlich. Ist das unter ethischen Aspekten gerecht? Experten geben Antwort.

Philosoph warnt vor diskriminierendem Chaos

Wenn man die Regel ab 18 Jahren ansetzt, dann spricht aus ethischen Gründen nichts dagegen.

Markus Gabriel

Bonner Philosoph

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Der Bonner Philosoph Markus Gabriel warnt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor einem „diskriminierenden Chaos”, solange Ausnahmeregelungen nicht geklärt seien. „Was ist mit Kindern, für die die Corona-Impfung noch nicht vorgesehen ist oder Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können? Wenn sie von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, ist das moralisch verwerflich, ja sogar böse. Wenn man die Regel jedoch ab 18 Jahren ansetzt und nur für Menschen, bei denen keine medizinische Implikation gegen eine Impfung vorliegt, dann spricht aus ethischen Gründen nichts dagegen.”

Für gerechter und moralischer als 2G würde er jedoch eine allgemeine Impfpflicht halten – wieder unter Berücksichtigung der genannten Ausnahmen.

Philosoph: Ungleichbehandlung nicht automatisch ungerecht

Aus ethischer Sicht ist es nicht ungewöhnlich, Ungleiches ungleich zu behandeln.

Norbert W. Paul

Mainzer Ethikprofessor

Der Mainzer Ethikprofessor Norbert W. Paul sagte gegenüber dem RND, aus ethischer Sicht sei es nicht ungewöhnlich, Ungleiches ungleich zu behandeln. Daher ergäbe sich aus dem 2G-Modell in Hamburg allein aus der Ungleichbehandlung keine Ungerechtigkeit. Man müsse jedoch auf einer anderen Ebene abwägen: „Stehen die Einschränkungen, die Ungeimpfte als Konsequenz ihrer freien Entscheidung tragen, beim 2G-Modell in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vermeidung von Einschränkungen von Geimpften oder Genesenen?”

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Pauls Ansicht nach ist das durchaus der Fall. „Einerseits geht von ungeimpften Personen ja nach wie vor ein höheres Übertragungsrisiko im Übrigen auch für Geimpfte aus, andererseits besteht ja die Alternative der Impfung.” Paul ist Vorsitzender des Ethik-Beirats für die Corona-Schutzimpfungen des Landes Rheinland-Pfalz.

Während der Philosoph Christoph Lütge das Impfen zwar als einen Bestandteil des Weges aus der Pandemie sieht, hält er der 2-G-Modell im Allgemeinen für „offensichtlich verfassungswidrig”. Eine solche Aushebelung von Grundrechten sei nicht verhältnismäßig.

Deutscher Ethikrat steht hinter dem 2G-Modell

Der Deutsche Ethikrat hält das Hamburger 2G-Optionsmodell nicht für eine Impfpflicht durch die Hintertür. „Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann”, sagte die Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx dem Hörfunksender NDR Info. Das sei hier nicht der Fall. Stattdessen werde „Druck aufgebaut, um es attraktiver zu machen, sich und andere zu schützen”.

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