Geplante Legalisierung von Cannabis: Gewerkschaft der Polizei fordert eindeutige Regeln
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Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.
© Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Berlin. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken dringt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf eindeutige Regeln, die Polizeibeamte nicht unnötig belasten. „Das aktuelle Eckpunktepapier lässt noch zu viele Fragen offen“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, am Mittwoch. Die nun vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte könnten für die Polizei auf kleinteilige, kontrollintensive Einzelfallprüfungen hinauslaufen, gab er zu bedenken. „Die Festlegung einer Obergrenze zieht ja trotzdem Kontrollen nach sich. Das heißt, wir sind künftig alle mit der Feinwaage unterwegs“, warnte Kopelke.
Anders als die frühere GdP-Spitze stellt sich Kopelke, der im September zum neuen Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft gewählt worden war, nicht generell gegen die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis. Er betonte, die GdP wolle den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten.
Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
© Quelle: dpa
Auf die Frage, ob die Gewerkschaft die Pläne der Regierung auch dann unterstützen werde, falls ein gewerblicher legaler Anbau von Cannabis in Deutschland wegen europarechtlicher Hürden nicht möglich sein sollte, antwortete Kopelke: „Nur weil ein Baustein des Eckpunktepapiers möglicherweise durch die EU-Kommission nicht zugelassen wird, wollen wir trotzdem sehen, was die Regierung mit dem Koalitionsauftrag der Legalisierung macht.“ Da könne man nicht sagen: „Nur weil ein Punkt wegfällt, ist jetzt die Tür zu.“ Die Grundidee bleibe: Der Staat kontrolliert die Abgabe und den Verkauf.
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Unterstützer der geplanten Reform werben unter anderem mit Verweis auf Probleme in den Niederlanden für einen legalen Anbau im Inland. Im Nachbarland wird der Verkauf von Cannabis in Coffeeshops toleriert. Allerdings ist der Anbau – mit Ausnahme von medizinischen Zwecken und fünf Pflanzen für den privaten Konsum – verboten. Die Lieferkette ist somit illegal – der Handel läuft über Kriminelle.
RND/dpa