Gutachten für die Union

Bundestagsjuristen: Cannabislegalisierung verstößt gegen EU‑Recht

Cannabis angebaut: Die Polizei hat in der Feldmark bei Neuwarmbüchen mehrere Pflanzen sichergestellt.

Deutschland will Cannabis legalisieren. Aber ist das nach EU‑Recht überhaupt möglich?

Berlin. Die von der Ampelkoalition geplante Legalisierung von Cannabis verstößt nach einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU‑Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheits­politiker Stephan Pilsinger, die dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt, nennen die Juristen des Bundestags zwei europäische Verträge, an die Deutschland gebunden ist und die einer Legalisierung entgegenstehen.

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„Abschreckende Strafen“

Laut den Bundestagsjuristen schreibt der sogenannte EU‑Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen. Der Beschluss bezieht sich der Darstellung zufolge auf alle Drogen, die im Wiener Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss gebe vor, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ ahnden müsse.

Vereinte Nationen warnen: Cannabiskonsum belastet Gesundheitssysteme
Schleswig-Holstein will seit Jahren den Verkauf von Cannabisprodukten etwa für einen Joint (Foto) testen.

Die Vereinten Nationen warnen vor den Folgen von immer stärkerem und legal kaufbarem Cannabis. Doch auch stärkere Drogen geben Anlass zur Sorge.

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Die Experten verweisen zudem auf das Schengen-Protokoll. Darin verpflichteten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungs­rechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

Niederlande kein Vorbild

In einer weiteren Ausarbeitung für die Union weisen die Parlaments­juristen darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung dienen kann. So gelte dort nach wie vor das Opiumgesetz, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle.

Allerdings seien Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“, schreibt der Wissen­schaftliche Dienst. Beim Besitz von bis zu fünf Gramm und maximal fünf Cannabis­pflanzen werde von einer Straf­verfolgung abgesehen. In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese aber konfisziert – auch bei geringen Mengen. Der Verkauf von Cannabis ist laut den Juristen ebenso „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabismengen seien dagegen weiterhin vollständig kriminalisiert.

Im Ampelkoalitionsvertrag ist zwar von einer Legalisierung nicht direkt die Rede. Dort heißt es: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“ Allerdings gibt es entsprechende Äußerungen aus der Koalition. So stellte zum Beispiel der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), klar: „Mir reicht eine reine Entkriminalisierung nicht aus. Ich möchte den regulierten Markt.“

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Pilsinger sagte dem RND: „Die Cannabis­legalisierung zu Genusszwecken – so wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat – ist gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen hat.“ Wenn Gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) eine „so oder so gesundheits­gefährdende Cannabis­legalisierung“ durchziehen wolle, dann müsse er dafür wenigstens eine rechtlich korrekte gesamt­europäische Lösung in Brüssel finden. „Eine reine Duldung wie in den Niederlanden kann für Deutschland kein Vorbild sein, da diese keinerlei Jugendschutz gewährleistet und eine Ausweitung des Schwarzmarkts bewirkt“, mahnte der CSU-Politiker.

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