Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine richtige Klimaklatsche

Aktivisten von Fridays for Future bei einer Kundgebung vor dem Reichstag in Berlin Ende April.

Aktivisten von Fridays for Future bei einer Kundgebung vor dem Reichstag in Berlin Ende April.

Berlin. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ist in doppeltem Sinn eine richtige Klatsche. Sie tut richtig weh, und sie tut richtig not.

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Denn das, was Bund und Länder nur nach mühsamem Gezerre 2019 beschlossen haben, reicht hinten und vorne nicht aus für die international vereinbarte Eindämmung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad.

Jedenfalls nicht, wenn man das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 mit dem pro Nation zugestandenen Restbudget an Gigatonnen CO₂ erreichen will. Deutschland wird nämlich, so skizzieren es die Karlsruher Richter, schon bis 2030 rund 90 Prozent dieses Budgets verpulvert haben, um die Treibhausgasemissionen, wie vorgeschrieben, um 55 Prozent zu reduzieren.

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Und während die Politik für diesen Zeitraum genaue zulässige Emissionsmengen für einzelne Bereiche wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft aufgelistet hat, hört die Tabelle 2030 einfach auf. Das klingt wie „nach uns die Sintflut“.

Bundesverfassungsgericht setzt bei Freiheitsrechten der jüngeren Menschen an

Nach uns kommen aber die jüngeren Menschen. Und bei deren Freiheitsrechten setzt das Bundesverfassungsgericht jetzt an.

Wenn wir in den nächsten zehn Jahren fast den gesamten Spielraum an CO₂-Emissionen verbrauchen, um unsere alten Gewohnheiten und unseren Wohlstand ohne große Einschränkungen zu pflegen, blieben ab 2030 nur zwei Möglichkeiten: Entweder reißen wir das überlebenswichtige Ziel, die Erderwärmung zu mindern, oder in Deutschland wird das Licht ausgemacht. Denn nur ein weitreichendes Lahmlegen der Wirtschaft könnte nach den jetzigen Berechnungen dann noch helfen.

Klimaschutzurteil: Bundesverfassungsgericht verdonnert Bund zu Nachbesserungen
25.09.2020, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Aktivisten der Klimaschutzbewegung Fridays for Future demonstrieren auf dem Domplatz und fordern eine bessere Klimapolitik. Unter dem Motto "Kein Grad weiter" ruft Fridays for Future zum globalen Klimastreik auf, um gemeinsam ein starkes Zeichen f������r Klimagerechtigkeit zu setzen. Im Mittelpunkt der deutschen Proteste steht das Thema Energiewende. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

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Damit müssten aber Grundrechte völlig unverhältnismäßig beschnitten werden. Das Gericht erklärt das so: „Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen.“ Kein Strom, keine Wärme, keine Mobilität.

Da das Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten ist, würde der weitere Klimawandel in Kauf genommen. Nur, dass die Umwelt keinen Kredit mehr gibt. Dürreperioden, Überschwemmungen oder Insektensterben auch in Deutschland erbringen seit Jahren den Beweis, wie sehr wir die Natur ausbeuten und den Ast absägen, auf dem wir sitzen.

Dass Deutschland am Ende das Ziel noch eingehalten hat, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, liegt nicht an einer so umweltbewussten Politik, sondern fast zynischerweise an der Corona-Pandemie und ihren Lockdownfolgen für Wirtschaft und (Flug-)Verkehr.

Corona-Krise zeigt: Bundesregierung kann radikal handeln

Die Corona-Krise hat aber noch etwas ganz anderes gezeigt: Wenn sich eine Bundesregierung einer Katastrophe wirklich bewusst ist, kann sie radikal handeln. Sie kann übergangsweise in Grundrechte eingreifen, Verbote aussprechen, regelmäßige Informationen liefern und Hunderte von Milliarden Euro zur Linderung aufbringen, um so schnell wie möglich ein noch größeres Drama abzuwenden.

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Den Klimawandel hat sie bisher nicht als ein solch großes Drama begriffen.

Die junge Klimaschutzbewegung hingegen schon. Sie war vor Corona auf einem Höhepunkt des Zuspruchs in der Bevölkerung und hat während der Pandemie weiter protestiert. Coronakonform, digital, beharrlich, friedlich, erfolgreich. Karlsruhe hat ihr und den anderen Klägern nun recht gegeben.

Regierung wird ihr Versäumnis nicht mehr selbst ausbaden

Die jetzige Regierung wird ihr Versäumnis nicht mehr selbst ausbaden. Die Richter haben den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Im September wird der Bundestag neu gewählt.

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Ändern kann man aber sofort etwas. Als gäbe es ein ganz individuelles Restbudget für alle eigenen klimaschädlichen Verhaltensweisen. Das Sparpotenzial ist groß und wird dringend benötigt.

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