BND-Urteil: Das Ausland ist kein “Wilder Westen”

Stephan Harbarth, der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Stephan Harbarth, der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Berlin. Egal, ob man es richtig oder falsch findet: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz ist sehr klar und sehr eindeutig. Es ist ein Paukenschlag. Die Karlsruher Richter haben das Gesetz sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt und eine rasche Reform angemahnt. Unmissverständlicher geht es kaum.

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Das Gesetz war ja eine Reaktion auf den Skandal um den US-Geheimdienst National Security Agency, der sich sehr bald zum BND-Skandal weitete. Beide Geheimdienste übten sich in massenhafter Überwachung und überschritten dabei Grenzen. Sogar ein deutscher Diplomat geriet ins Visier. Die Novelle des BND-Gesetzes sollte Grenzen ziehen.

Dass das Verfassungsgericht nun auch dagegen Bedenken anmeldet, zeigt, dass Bundestag und Bundesregierung nicht sauber gearbeitet haben. Vor allem betont es eines sehr grundsätzlich: dass das Ausland nicht gewissermaßen “Wilder Westen” ist, in dem unter Berufung auf die Gefahrenabwehr eigene – oder besser gesagt: gar keine – Regeln gelten. Nein, das Gericht sagt: Grundrechte gelten auch im Ausland. Das hat weitreichende Folgen, nicht zuletzt für die internationale Kooperation.

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Bemerkenswert an dem Urteil ist aber noch etwas anderes. Es wurde von Stephan Harbarth verkündet, dem neuen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der erst am Freitag in dieses Amt gewählt worden ist. Harbarth erklärte damit ein Gesetz für verfassungswidrig, an dessen Verabschiedung er 2016 als CDU-Mitglied des Bundestages und seiner damaligen Mehrheitskoalition selbst mitwirkte.

Man kann diesen Sachverhalt gegen die Berufungspraxis nach Karlsruhe wenden. Eher spricht der Vorgang jedoch für das Gegenteil: die Unabhängigkeit des Gerichts und dessen Präsidenten – sowie die Integrität des demokratischen Rechtsstaates. Das ist sehr erfreulich.

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