Behindertenbeauftragter Dusel fordert umfassende Barrierefreiheit in Wahllokalen
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Ein Schild mit der Aufschrift „Wahl-Lokal“ hängt an der Zufahrt zu einer Grundschule, in der ein Wahllokal für die Kommunalwahl in Niedersachsen untergebracht war.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Berlin. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, fordert mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September umfassende Barrierefreiheit in den Wahllokalen. „Zwar sind viele Wahllokale beispielsweise für Rollstuhlfahrer zugänglich, damit sind sie aber noch lange nicht für alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei“, sagte Dusel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Alle Sehbehinderten müssen Wahlschablonen und alle tauben Menschen sollten durch Gebärdensprachdolmetscher Unterstützung erhalten.“
Die Politik solle Menschen mit Behinderungen nicht auf die Briefwahl abschieben. „Wer ins Wahllokal gehen will, sollte darin vom Staat unterstützt werden. Die Assistenz für jeden Menschen mit Behinderungen sollte sichergestellt werden“, sagte er. „Bund, Länder und die Parteien müssen die Informationen über die Wahl – also über Wahlscheine, Parteiwerbung, Wahllokale – barrierefrei gestalten.“ Viele Menschen mit Beeinträchtigungen könnten sich nicht adäquat über die Wahl informieren.
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„Informationen über unsere politischen Strukturen und zur Bundestagswahl sollten so aufbereitet werden, dass sie jeder lesen und verstehen kann: also zum Beispiel in Gebärdensprache, Brailleschrift oder leichter Sprache“, verlangte der Behindertenbeauftragte.
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Dusel zufolge ist die Bundestagswahl 2021 fairer als die letzte. „Mehr als 85.000 unter Betreuung stehende Menschen, die bei der letzten Bundestagswahl pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen waren, dürfen jetzt wählen. Darunter sind beispielsweise 60-Jährige, die 2021 das erste Mal ihre Stimme abgeben können“, sagte er. „Gleichwohl sind wir von einer gleichberechtigten Wahl für alle Personen mit Behinderungen weit entfernt. In Deutschland leben 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, sie haben immer noch Schwierigkeiten, ihre Stimme abzugeben.“
Der Wahlzettel zur Bundestagswahl
Der Wahlzettel hat zwei Spalten. Links in Schwarz stehen die Direktkandidaten zur Wahl, rechts in Blau die Parteien.
© Quelle: RND
Dusel: viele Hürden bei Wahlkandidaturen
Auch was mögliche Wahlkandidaturen von Menschen mit Behinderungen angehe, gebe es in Deutschland zu viele Hürden. „So muss die politische Partizipation zugänglich für Menschen mit Behinderungen sein, dazu gehört auch die Assistenz, also beispielsweise Gebärdensprachdolmetscher“, teilte Dusel mit. „Für die Assistenz von Menschen mit Behinderungen in der Politik müssen Bund und Land die Finanzierung schnellstmöglich klären.“
Deutschland habe vor zwölf Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre politische Partizipation zu gewährleisten. „Wenn die Politik Inklusion nicht gewährleistet, besteht die Gefahr, dass Menschen sich abgehängt fühlen und vielleicht Parteien hinterherlaufen, die scheinbar einfache Antworten auf schwierige Fragen haben“, befürchtete er.