Landesliste der Grünen im Saarland zur Bundestagswahl abgelehnt – Bremer AfD-Liste nicht zugelassen

Die Bundestagswahl findet Ende September statt.

Die Bundestagswahl findet Ende September statt.

Saarbrücken/Bremen. Der Landeswahlausschuss im Saarland hat die Landesliste der Grünen für die Bundestagswahl abgelehnt. Grund sei der Ausschluss von Delegierten bei der Aufstellungsversammlung zur Liste, teilte die Landeswahlleitung am Freitag nach einer mehrstündigen Sitzung des Landeswahlausschusses mit. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen.

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Die Liste war am 17. Juli im zweiten Anlauf mit Jeanne Dillschneider an der Spitze aufgestellt worden. Von der Wahl waren aber 49 Delegierte aus Saarlouis ausgeschlossen worden. Der Grund: Nach einem Urteil des Bundesschiedsgerichts hatte es bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten gegeben. Mehrere Delegierte der Grünen aus Saarlouis hatten sich danach mit Einwänden gegen die Listen-Aufstellung an die Landeswahlleitung gewandt.

Am 20. Juni war der ehemalige langjährige Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht hatte die Wahl danach für ungültig erklärt, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei. Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis.

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Die Listen der übrigen 15 Parteien wurden zugelassen. Neben den vier im Saarbrücker Landtag vertretenen Parteien CDU, SPD, Linke und AfD sind dies unter anderem die FDP, die Freien Wähler, die rechtsextreme NPD, die Piratenpartei, Volt und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP).

Bremer AfD-Liste nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Die Alternative für Deutschland (AfD) darf mit ihrer Bremer Landesliste nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt.

Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig.

Hintergrund der fehlenden Unterschrift sind Unstimmigkeiten im Landesverband des kleinsten Bundeslands. Der AfD-Landesverband Bremen und der Bundesverband wollten Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen, kündigte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an.

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RND/dpa

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