Grünen-Drama im Saarland: Bundesverband erzwingt Landesparteitag
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/YNABXJOT75AKZCJKYDU2H3QQ5Q.jpg)
Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat dem saarländischen Landesvorstand die Absage der für Samstag geplanten Landesdelegiertenversammlung untersagt.
© Quelle: imago images/BeckerBredel
Berlin/Saarbrücken. Das Bundesschiedsgericht der Grünen hat dem saarländischen Landesvorstand die Absage der für Samstag geplanten Landesdelegiertenversammlung untersagt. Das melden die „Saarbrücker Zeitung“ und der Saarländische Rundfunk übereinstimmend. Der Bundesvorstand habe „die erforderlichen Schritte eingeleitet“, berichtet die „SZ“. Auch zivilrechtliche Maßnahmen mit der zwangsweisen Erzwingung der Durchführung würden vorbereitet.
Der Landesvorstand hatte die Versammlung, auf der eine neue Liste für die Bundestagswahl aufgestellt werden soll, am Freitagnachmittag zunächst abgesagt. Die Konsequenz wäre gewesen, dass die Partei im Saarland nur mit der Erst-, nicht aber mit der Zweitstimme hätte gewählt werden können.
Zuvor hatte ein Parteischiedsgericht die erste Listenaufstellung aufgrund von Formfehlern als ungültig erklärt. Bei der Landesdelegiertenversammlung am 20. Juni war der ehemalige langjährige Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden.
Die Vorgänge um diese Wahl hatten die Landespartei in heftige Turbulenzen gestürzt. Das Landessschiedsgericht hatte Anfechtungen aufgrund von Befangenheit an die Bundespartei abgegeben. Das beauftragte Schiedsgericht in Rheinland-Pfalz erklärte die Wahl für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten, und sah zudem einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.
Baerbock-Buch wird mit Quellenangaben versehen
Baerbock wird vorgeworfen, in ihrem aktuellen Buch Textstellen ungekennzeichnet aus anderen Veröffentlichungen übernommen zu haben.
© Quelle: dpa
Delegierte ausgeschlossen
Ulrich war gleichzeitig vor dem Landgericht mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem er erreichen wollte, dass die Liste mit ihm an der Spitze bei den Wahlbehörden eingereicht werden müsse. Nach den Niederlagen vor Parteischieds- und Landgericht erklärte er seinen Rückzug und Verzicht auf eine erneute Kandidatur.
Ob die Neuaufstellung der Liste durchgeführt werden kann, war bis zuletzt fraglich geblieben. Das Bundesschiedsgericht hatte die Delegierten aus Ulrichs Ortsverband Saarlouis wegen Unregelmäßigkeiten bei der Delegiertenaufstellung ausgeschlossen.
Im Zuge der parteiinternen Auseinandersetzungen war ein Teil des ebenfalls am 20. Juni gewählten neuen Landesparteivorstands zurückgetreten, zuletzt hatte die Vorsitzende Barbara Meyer-Gluche ihr Amt niedergelegt. Ein ebenfalls für den Samstag geplanter Parteitag mit Vorstandswahlen ist kurzfristig wieder abgesagt worden. Hintergrund sei die Empfehlung des Landesschiedsgerichts, den Parteitag „wegen drohender Anfechtungsgefahr“ zu verschieben, hieß es aus der Landesgeschäftsstelle der Partei.
RND/tdi/dpa