Bundestagsverwaltung fordert Aufklärung von Philipp Amthor
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/L74PAZJRMJFTFKTJIQHJKW2CTQ.jpeg)
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor.
© Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dp
Berlin. Die Bundestagsverwaltung hat einen Brief an den CDU-Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor geschrieben und um Antworten zu Details seines Engagements für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence gebeten.
Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus führenden Bundestagskreisen.
Demnach will sie wissen, ob Amthor in seinem Brief an das Bundeswirtschaftsministerium, in dem er sich für das Unternehmen starkmachte, den Bundestagsadler verwendet und damit zweckentfremdet hat.
Ferner dringt die Verwaltung auf Auskünfte zu etwaigen Reisen Amthors auf Kosten von Augustus Intelligence. Zu seinem Engagement für das Unternehmen und seinen Aktienoptionen hatte sich der 27-Jährige gegenüber der Bundestagsverwaltung nach RND-Informationen von sich aus geäußert.
Die bloße Übertragung von Aktienoptionen, die Amthor inzwischen nach eigenen Angaben zurückgegeben hat, ist nicht anzeigepflichtig. Ein Vermögensvorteil liegt laut Bundestagsverwaltung erst vor, wenn die Option ausgeübt wurde, mithin die Aktienanteile tatsächlich erworben wurden.
Anzeigepflichtige Einkünfte sind innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Spätester Zeitpunkt für den Beginn dieser Frist ist der Tag des Zuflusses der Einkünfte. Ein Vermögensvorteil ist anzeigepflichtig, wenn er im Falle der Übertragung der Optionen als Entgelt einen der Schwellenwerte für Nebeneinkünfte überschreitet.
Beim erstmaligen Verstoß gegen die Anzeigefrist erfolgt üblicherweise ein Schreiben der Verwaltung des Bundestages, in welchem das Mitglied darauf hingewiesen wird, dass es gegen die Anzeigefrist verstoßen hat.
Bei Wiederholung trotz entsprechenden Schreibens kann eine Ermahnung des Bundestagspräsidenten oder des gesamten Bundestagspräsidiums sowie deren Veröffentlichung folgen. Die letzte Sanktionsmöglichkeit wäre ein Ordnungsgeld. Dessen Höchstgrenze ist die Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung.
Ein derartiges Ordnungsgeld wurde gegen die CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz verhängt.