Bundestag verabschiedet Gesetz zur Entschädigung homosexueller Soldaten
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Die Fahne von Deutschland ist auf der Uniform eines Soldaten aufgenäht (Symboldfoto).
© Quelle: Monika Skolimowska/zb/dpa
Berlin. Homosexuelle Soldaten sollen für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee entschädigt und rehabilitiert werden. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig verabschiedet hat.
Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, erhalten die Betroffenen einen symbolischen Geldbetrag von 3000 Euro. Die Summe könne das erlittene Unrecht allenfalls in Ansätzen wiedergutmachen, räumte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ein. „Aber es ist ein klares Zeichen, dass wir zu unserer Verantwortung in der Vergangenheit stehen.“
Das Gesetz hebt Urteile von Truppendienstgerichten auf, bei denen Soldaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt wurden. Neben den Verurteilten werden aber auch diejenigen entschädigt, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert, degradiert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden.
Jahrzehntelange Kriminalisierung Homosexueller
Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut.
Erst im Jahr 2000 wurde durch die Aufhebung eines Erlasses die institutionelle Diskriminierung in der Bundeswehr beendet. Wegen dieses Termins werden mit dem Gesetz aber ausschließlich Fälle anerkannt, die sich vor dem Juli 2000 ereignet haben.
RND/dpa