Mitglieder dieser Parteien fehlen am häufigsten bei namentlichen Abstimmungen
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Blick in den Deutschen Bundestag (Archivfoto).
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Bilder eines größtenteils leeren Plenarsaals im Bundestag sorgen immer wieder für Unmut bei Bürgerinnen und Bürgern, wenn daraus gefolgert wird, dass die Abgeordneten ihrer Arbeit nicht nachkommen. Allerdings können die Mitglieder des Bundestags die Geschehnisse im Plenarsaal auch digital verfolgen und nicht alle Sitzungen sind für alle Abgeordneten relevant.
Generell gilt im Deutschen Bundestag auch keine Anwesenheitspflicht – außer bei namentlichen Abstimmungen. Dann müssen die Abgeordneten ihr Fernbleiben entschuldigen, beispielsweise wegen Krankheit. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ analysierte jetzt die Anwesenheitslisten der 76 namentlichen Abstimmungen der aktuellen Legislaturperiode und stellte fest, dass sich die Fehlzeiten bei manchen Abgeordneten und Parteien häufen.
Spitzenreiter im Fernbleiben sind Abgeordnete der Linken, die insgesamt im Durchschnitt bei rund jeder fünften namentlichen Abstimmung fehlten, bei fast der Hälfte davon unentschuldigt. Bundestagsmitglieder der AfD blieben durchschnittlich etwa jeder siebten namentlichen Abstimmung fern. Die Fehlzeiten der Unionsabgeordneten betragen rund 10 Prozent, bei den Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP jeweils knapp 9 Prozent.
Häufiger Grund ist Krankheit
Ein Fraktionssprecher der AfD begründete die Fehlzeiten der Parteimitglieder gegenüber dem Nachrichtenmagazin mit Krankheit und anderweitigen Verpflichtungen. Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, sagte dem „Spiegel“, dass unentschuldigtes Fernbleiben nicht in Ordnung sei und darüber mit den fehlenden Mitgliedern auch geredet werde.
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Außer einer möglichen Rüge gibt es für Bundestagsabgeordnete, die ohne Entschuldigung nicht an namentlichen Abstimmungen teilnehmen, auch eine weitere Folge: Ihre Pauschale wird um 100 Euro pro Fehlzeit gekürzt. Insgesamt beträgt die steuerfreie Kostenpauschale monatlich 4725,48 Euro, wie der „Spiegel“ berichtet. Auch wenn Abgeordnete an Sitzungstagen fehlen, werden 100 Euro abgezogen, an Plenartagen 200 Euro. Wenn die Bundestagsmitglieder eine Entschuldigung wie eine Erkrankung haben, kann der Abzug kleiner ausfallen.
Der „Spiegel“ fragte die Abgeordneten auch nach ihren Gründen für die Fehlzeiten, meistens waren Erkrankungen die Antwort. Ein fraktionsloses Bundestagsmitglied etwa, das alle namentlichen Abstimmungen verpasste, muss nach eigenen Angaben nach einem Unfall im Homeoffice arbeiten.