Erhöhung der Lohnuntergrenze

Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro

Der Plenarsaal während der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.06.2022 in Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Das beschloss der Bundestag am Freitag.

Der Plenarsaal während der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.06.2022 in Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Das beschloss der Bundestag am Freitag.

Berlin. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt am 1. Oktober auf 12 Euro. Das beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich darauf verständigt, den Mindestlohn einmalig per Gesetz anzuheben. Normalerweise wird er in einer Kommission von Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt. Der staatliche Eingriff in die Höhe des Mindestlohns stößt auf Kritik in der Wirtschaft.

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Zuvor hatte der Arbeitgeberverband BDA kritisiert, die Politik breche mit dem Mindestlohn die Zusage, dass die Mindestlohnkommission die Lohngrenze festlege. In diesem Gremium bestimmen Arbeitgeber und Gewerkschaften normalerweise die Erhöhungsschritte. Die Kommission soll laut Gesetz erst nach der außerplanmäßigen Erhöhung wieder zuständig werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte die Anhebung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber. Wer bisher bei einer mit Mindestlohn vergüteten Vollzeitstelle 1.700 Euro bekommen habe, verdiene ab Oktober 2.100 Euro, sagte Heil. Das sei für viele Menschen eine spürbare Verbesserung angesichts der derzeitigen Preissteigerungen.

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RND/dpa/epd

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